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Sachverhalt: Zum 02.01.2012 wurde die GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (GfA Lüneburg - gkAöR) umgewandelt. Mit dem Rechtsformwechsel gingen die bisherigen operativen Geschäftstätigkeiten der DIENLOG GmbH auf die GfA Lüneburg – gkAöR über. Zum 01.01.2013 wurden zudem sämtliche Arbeitnehmer der Gesellschaft von der GfA Lüneburg – gkAöR übernommen. Die DIENLOG GmbH diente seitdem lediglich als Vorratsgesellschaft ohne eigene Geschäftstätigkeit. In seiner Sitzung am 10.02.2016 hat der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR einstimmig die Auflösung der DIENLOG GmbH beschlossen, da für die Gesellschaft keine Verwendung mehr bestand.
Gem. § 65 Abs. 1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ist die Auflösung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies ist im April 2016 geschehen. Nach § 73 Abs. 1 GmbHG darf die Liquidation und Löschung aus dem Handelsregister im Sinne des § 74 Abs. 1 GmbHG erst nach Ablauf eines sogenannten Sperrjahres erfolgen. Eine Löschung ist somit im April 2017 erfolgt. Aus diesem Grund sind zwei Jahresabschlüsse erstellt worden. Einer für den Stichtag 13.04.2016 und einer für das Sperrjahr, welches am 13.04.2017 endete.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der DIENLOG GmbH am 05.09.2017 wurden u.a. die In der nächsten Gesellschafterversammlung der DIENLOG GmbH werden die beiden o. g. Jahresabschlüsse zur Feststellung vorgelegt. Hierzu ist es notwendig, die Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu jeweils die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht zum 13.04.2016. Danach schließen die Jahresabschlüsse wie folgt ab:
Bilanzsumme zum 13.04.2016 40.447,20 € Jahresfehlbetrag zum 13.04.2016 31,78 € Gewinnvortrag aus den Vorjahren zum 13.04.2016 5.462,16 € (Davon 5.321,51 € am 13.04.2017 an die Muttergesellschaft GfA ausgeschüttet – verbleibender Gewinnvortrag 140,65 €)
Bilanzsumme zum 13.04.2017 30.132,35 € Jahresfehlbetrag zum 13.04.2017 140,65 € Gewinnvortrag aus den Vorjahren zum 13.04.2017 140,65 € (Siehe Ausschüttung am 13.04.2017)
Seitens des Aufsichtsrates der DIENLOG GmbH wird vorgeschlagen, die Jahresabschlüsse zum 13.04.2016 sowie zum 13.04.2017 festzustellen.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag zum 13.04.2016 in Höhe von 31,78 € mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 5.462,16 € zu verrechnen, diesen in das Liquidationsgeschäftsjahr (14.04.2016 bis 13.04.2017) vorzutragen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr bis zum 13.04.2016 Entlastung zu erteilen.
Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 140,65 € mit dem nach der am 13.04.2017 an die Muttergesellschaft erfolgten Gewinnausschüttung verbleibenden Gewinnvortrag in Höhe von 140,65 € zu verrechnen, die Stammeinlage in Höhe von 25.000,00 € an die GfA Lüneburg gkAöR zurückzuführen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr bis zum 13.04.2017 Entlastung zu erteilen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer Kettenburg & Heyduck GmbH, Bremen, hat die Abschlüsse für die beiden genannten Geschäftsjahre geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Zimmer 112, eingesehen werden.
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:keine Anlage/n: - Bilanz 13.04.2016 - Gewinn- und Verlustrechnung 13.04.2016 - Lagebericht zum 13.04.2016 - Bilanz 13.04.2017 - Gewinn- und Verlustrechnung 13.04.2017
Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der DIENLOG GmbH werden angewiesen, für die Feststellung der vorgelegten Jahresabschlüsse zum 13.04.2016 und 13.04.2017 zu stimmen. Weiterhin werden sie angewiesen, für die Verrechnung des Jahresfehlbetrages zum 13.04.2016 in Höhe von 31,78 € mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 5.462,16 € sowie dem Vortrag auf das Geschäftsjahr vom 14.04.2016 bis 13.04.2017, die Verrechnung des Jahresfehlbetrages zum 13.04.2017 in Höhe von 140,65 € mit dem Gewinnvortrag zum 13.04.2017 sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre bis zum 13.04.2016 und 13.04.2017 zu stimmen.
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