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Sachverhalt: In der Sitzung des Verwaltungsrates der GfA Lüneburg – gkAöR am 05.09.2017 wurde u. a. der Jahresabschluss 2016 behandelt.
Gemäß § 7 Abs. 2 d) der Unternehmenssatzung entscheidet der Verwaltungsrat über die
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2016 wie folgt ab:
Bilanzsumme 31.937.430,87 € Jahresüberschuss 402.742,65 € Gesamtgewinnvortrag aus Vorjahren2.053.808,79 €
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Jahresüberschuss 2016 aus dem Teilhaushalt Betrieb gewerblicher Art i.H.v. 316.346,14 € festzustellen und als Rücklage für die Rekultivierung der Deponie einzustellen.
Der Jahresüberschuss aus dem Teilhaushalt Hoheitsbereich in Höhe von 86.396,51 € wird mit dem entsprechenden Gewinnvortrag in Höhe von 393.411,76 € verrechnet und in das Geschäftsjahr 2017 vorgetragen.
Weiterhin wird dem Vorstand der GfA Lüneburg – gkAöR Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 erteilt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer Kettenburg & Heyduck GmbH, Bremen, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2016 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement,
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Beschlussvorschlag: Den im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR gefassten Beschlüssen zum
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