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Sachverhalt: In der nächsten
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH
wird der Wirtschaftsplan 2004 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die
städtischen Vertreter mit Weisungen zu versehen. Beigefügt
ist hierzu Entwurf der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der
Gesellschafterversammlung, dem Wirtschaftsplan 2004 mit folgender Änderung
zuzustimmen: „Die zusätzliche Stelle in der Abteilung Kundenservice wird
eingerichtet, der derzeitige Stelleninhaber wird aber bis zum Ende des Erziehungsurlaubes
der ursprünglichen Mitarbeiterin befristete Arbeitsverträge erhalten.“ Die
Vertreter des Landkreises Lüneburg sind angewiesen in der
Gesellschafterversammlung entsprechend zu stimmen. Seitens
der Verwaltung wird empfohlen, die Beteiligungsvertreter der Stadt anzuweisen,
der Empfehlung des Aufsichtsrates mit der Maßgabe zu folgen, dass dem
Aufsichtsrat vor der Rückkehr der Mitarbeiterin aus dem Erziehungsurlaub die
personelle und stellenplanrechtliche Situation der Gesellschaft darzulegen ist. Der
Finanzplan 2004 sieht für die Müllabfuhr im Stadtgebiet darlehensgedeckte
Investitionen in Höhe von 50.000 € vor. Um für die zur Finanzierung der
Investitionen notwendigen Darlehensaufnahmen Konditionen auf
Kommunalkreditniveau zu erlangen, sind seitens der Stadt Lüneburg
Bürgschaftserklärungen abzugeben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 35 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine,
etc. b) für die
Umsetzung der Maßnahmen: c) an
Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Wirtschaftsplan
2004
Beschlussvorschlag: Die
Beteiligungsvertreter der Stadt werden angewiesen, in der
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH
dem Wirtschaftsplan 2004 mit der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Änderung und
der Maßgabe, dass dem Aufsichtsrat vor der Rückkehr der Mitarbeiterin aus dem
Erziehungsurlaub die personelle und stellenplanrechtliche Situation der
Gesellschaft darzulegen ist, zuzustimmen. |
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