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Vorlage - VO/0755/03  

 
 
Betreff: Gründung einer Service GmbH für Dienstleistungen
im Städtischen Klinikum / in der Stadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Städtisches Klinikum Herr Klöpper
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
13.10.2003 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der anhaltende Kostendruck bei stagnierenden bzw. sinkenden Einnahmen zwingt dazu, alle möglichen Potenziale auszunutzen, um der defizitären Entwicklung entgegen zu wirken. Dazu ist es u.a. notwendig, die erforderlichen Serviceleistungen für das medizinische Kerngeschäft auch weiterhin auf hohem Niveau mit sicheren Arbeitsplätzen für die Beschäftigten unter dem bestimmenden Einfluss der Klinikleitung kostengünstiger zu gestalten. Unter den tariflichen Rahmenbedingungen des BAT und des BMTG ist das aus heutiger Sicht nicht zu erreichen. 

 

Alternativ zur heutigen Selbsterledigung der überwiegenden Aufgaben durch eigenes Personal sind in verschiedenen Bereichen die totale Abgabe an einen externen Dienstleister (wie mit den Wäschereileistungen mit gutem Erfolg bereits geschehen) oder aber die Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleistungsunternehmen in einer Servicegesellschaft denkbar.

 

Die erste Alternative bietet sich hierbei durch die unterschiedlichen Aufgabenstellungen im Klinikum und die geringeren Einflussmöglichkeiten durch die im Vorfeld verbindlich zu schließenden Verträge nicht immer als optimale Lösung an.

 

Deutliche Vorteile weist dagegen eine Service GmbH auf, in der das Klinikum (resp. die Stadt Lüneburg)  in einer Organträgerschaft einen Anteil von 51 % und der Dienstleister einen von 49 % hält. Mit diesen Mehrheitsanteilen wäre jederzeit die flexible Möglichkeit gegeben, die Interessen des Klinikums rationell umzusetzen und das fachliche Wissen und Können des Partners zu nutzen.

Das zur Zeit in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen vorhandene Personals verbleibt dabei unter völliger Besitzstandswahrung bei der Stadt Lüneburg und wird der Gesellschaft zur fachlichen Weisung beigestellt. Kosteneinspareffekte ließen sich durch die natürliche Fluktuation im Rahmen günstigerer Tarife bei Neueinstellungen durch die GmbH erzielen. Erforderliche Arbeitsplätze blieben am Standort Lüneburg erhalten.

Die Service GmbH bietet unter Einhaltung der steuerrechtlichen Vorgaben die gleiche Umsatzsteuerfreiheit wie das Klinikum. Gegenstand des Unternehmens soll die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen wie Gebäudeunterhaltsreinigung, Hol- und Bringedienste, Speisenversorgung, Hausmeisterleistungen und sonstige Dienstleistungen sein. Ein möglicher Vertragspartner sollte daher grundsätzlich in der Lage sein, alle bzw. eine möglichst große Zahl der Hilfsleistungen des Klinikums abdecken zu können. Eine Auswahl sollte sich daher auch nur auf Dienstleister beschränken, die dementsprechend über hinreichende Erfahrungen und Referenzen verfügen.

 

Es wird vorgeschlagen, im Wege einer Ausschreibung einen potenten Partner für eine Service GmbH mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Lüneburg zu finden und mit diesem mögliche Aufgabenfelder abzustimmen. Im ersten Zuge sollten die Bereiche Reinigung-, Sicherheits- und Hauswirtschaftsdienste vorgesehen werden. Der Gesellschaftsvertrag für die Service-GmbH ist mit dem künftigen Partner auszuhandeln und dann den städtischen Gremien vorzulegen.

 

Vom Finanzamt wäre zunächst eine verbindliche Auskunft einzuholen, ob mit dem vorgesehenen Beteiligungsmodell die Merkmale einer umsatzsteuerlichen Organschaft gegeben sind. Die Einrichtung der Gesellschaft bedarf nach § 116 (2) NGO der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        20,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Das Klinikum wird vorbehaltlich einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes zum Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft beauftragt, im Wege einer Ausschreibung einen potenten Partner für eine zum 01.01.2004 zu gründende Klinikum-Service GmbH zu finden. Vorab ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.