Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der anhaltende Kostendruck bei stagnierenden bzw. sinkenden
Einnahmen zwingt dazu, alle möglichen Potenziale auszunutzen, um der defizitären
Entwicklung entgegen zu wirken. Dazu ist es u.a. notwendig, die erforderlichen
Serviceleistungen für das medizinische Kerngeschäft auch weiterhin auf hohem
Niveau mit sicheren Arbeitsplätzen für die Beschäftigten unter dem bestimmenden
Einfluss der Klinikleitung kostengünstiger zu gestalten. Unter den tariflichen
Rahmenbedingungen des BAT und des BMTG ist das aus heutiger Sicht nicht zu
erreichen. Alternativ zur heutigen Selbsterledigung der überwiegenden
Aufgaben durch eigenes Personal sind in verschiedenen Bereichen die totale
Abgabe an einen externen Dienstleister (wie mit den Wäschereileistungen mit
gutem Erfolg bereits geschehen) oder aber die Zusammenarbeit mit einem
professionellen Dienstleistungsunternehmen in einer Servicegesellschaft denkbar. Die erste Alternative bietet sich hierbei durch die
unterschiedlichen Aufgabenstellungen im Klinikum und die geringeren
Einflussmöglichkeiten durch die im Vorfeld verbindlich zu schließenden Verträge
nicht immer als optimale Lösung an. Deutliche Vorteile weist dagegen eine Service GmbH auf, in
der das Klinikum (resp. die Stadt Lüneburg)
in einer Organträgerschaft einen Anteil von 51 % und der Dienstleister
einen von 49 % hält. Mit diesen Mehrheitsanteilen wäre jederzeit die flexible
Möglichkeit gegeben, die Interessen des Klinikums rationell umzusetzen und das
fachliche Wissen und Können des Partners zu nutzen. Das zur Zeit in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen
vorhandene Personals verbleibt dabei unter völliger Besitzstandswahrung bei der
Stadt Lüneburg und wird der Gesellschaft zur fachlichen Weisung beigestellt.
Kosteneinspareffekte ließen sich durch die natürliche Fluktuation im Rahmen
günstigerer Tarife bei Neueinstellungen durch die GmbH erzielen. Erforderliche
Arbeitsplätze blieben am Standort Lüneburg erhalten. Die Service GmbH bietet unter Einhaltung der
steuerrechtlichen Vorgaben die gleiche Umsatzsteuerfreiheit wie das Klinikum.
Gegenstand des Unternehmens soll die Erbringung von infrastrukturellen
Dienstleistungen wie Gebäudeunterhaltsreinigung, Hol- und Bringedienste,
Speisenversorgung, Hausmeisterleistungen und sonstige Dienstleistungen sein.
Ein möglicher Vertragspartner
sollte daher grundsätzlich in der Lage sein, alle bzw. eine möglichst große
Zahl der Hilfsleistungen des Klinikums abdecken zu können. Eine Auswahl sollte
sich daher auch nur auf Dienstleister beschränken, die dementsprechend über
hinreichende Erfahrungen und Referenzen verfügen. Es wird vorgeschlagen, im Wege einer Ausschreibung einen
potenten Partner für eine Service GmbH mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt
Lüneburg zu finden und mit diesem mögliche Aufgabenfelder abzustimmen. Im
ersten Zuge sollten die Bereiche Reinigung-, Sicherheits- und
Hauswirtschaftsdienste vorgesehen werden. Der Gesellschaftsvertrag für die Service-GmbH
ist mit dem künftigen Partner auszuhandeln und dann den städtischen Gremien
vorzulegen.
Vom Finanzamt wäre zunächst eine verbindliche Auskunft
einzuholen, ob mit dem vorgesehenen Beteiligungsmodell die Merkmale einer
umsatzsteuerlichen Organschaft gegeben sind. Die Einrichtung der Gesellschaft
bedarf nach § 116 (2) NGO der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 20,00
€ a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Das Klinikum wird vorbehaltlich
einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes zum Vorliegen einer
umsatzsteuerlichen Organschaft beauftragt, im Wege einer Ausschreibung einen
potenten Partner für eine zum 01.01.2004 zu gründende Klinikum-Service GmbH zu
finden. Vorab ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen. |
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