Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die Teilfläche 6 „Hopfengarten“ des Bebauungsplans Nr. 63 “Laubengrößen in Dauerkleingärten“ aufzuheben. Der Geltungsbereich ist auf beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha.
Da die verbliebene Teilfläche der Kleingartenanlage „Hopfengarten“ westlich des Meisterwegs schon seit Jahren nicht mehr komplett bewirtschaftet wurde und diese zunehmend ungepflegt ist und auch teilweise vermüllte, soll dieser Randstreifen bei besonderem baulichen Bedarf in Zukunft als Bindeglied zwischen der Fläche der ehem. Standortverwaltung, dem sog. „Speicher-Quartier“ und dem Hanseviertel baulich entwickelt werden können. Daher soll für die noch nicht überplanten Bereiche der Teilfläche 6 der Bebauungsplan Nr. 63 „Laubegrößen in Dauerkleingärten“ aufgehoben werden, um die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Fläche nach § 34 BauGB und den darin aufgeführten Voraussetzungen zu beurteilen.
Mit der Baugesetzbuch Novelle von 2017 wurde das BauGB geändert. Nach der Verkündung am 12.05.2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1057) ist die Novelle am 13.05.2017 in Kraft getreten. Gemäß der Überleitungsvorschriften § 245c Abs. 1 BauGB ist für das weitere Verfahren die Neufassung anzuwenden. Daraus ergibt sich für die förmliche Beteiligung, dass die nach § 3 Absatz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen sind.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt.
Im bisherigen Verfahren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg, durch Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung und durch Veröffentlichung der Unterlagen auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.
Als nächster Verfahrensschritt kann über den Bebauungsplanentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.
Es sind der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung samt Umweltbericht als Anlagen beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss:
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