Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg ist mit dem Gebiet „Wasserviertel“ im Jahr 2007 in das Städtebauförderprogramm „Normalprogramm“ aufgenommen worden. Mit Ratsbeschluss vom 30.10.2008 hat die Hansestadt Lüneburg die Sanierungssatzung „Wasserviertel“ erlassen und somit das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Eine Erweiterung des Sanierungsgebietes „Wasserviertel“ erfolgte mit Satzung vom 08.05.2014.
Im Jahr 2009 wurde das Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“, welches zuvor nur in den neuen Bundesländern Anwendung fand, auch für die alten Bundesländer aufgelegt. Das Sanierungsgebiet „Wasserviertel“ wurde in das Programm überführt. Lediglich der östlich der Ilmenau gelegene Teil des Sanierungsgebietes verblieb in der Förderkulisse „Normalprogramm“ und wurde seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zum 31.12.2016 ausgefördert, so dass Städtebaufördermittel in dem Gebiet nicht mehr eingesetzt werden können.
Für diesen Teilbereich ist nun die Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Wasserviertel“ gemäß § 162 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 162 Abs. 1 S. 2 BauGB aufzuheben. Im Anschluss daran werden die Ausgleichsbeträge erhoben.
Die Abschlussdokumentation für den Teilbereich, mit Informationen zu den durchgeführten Sanierungsmaßnamen, kann nach telefonischer Terminabsprache (309-3419) bei Frau Burghardt, Neue Sülze 35, Zimmer 17 eingesehen werden.
Die Teilaufhebungssatzung und der Lageplan sind als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Teilaufhebungssatzung Lageplan Teilaufhebungssatzung
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und der Verwaltungsausschuss empfehlen dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Satzung über die Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Wasserviertel“.
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