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Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum gemeinnützige GmbH wird der Jahresabschluss 2016 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2016 wie folgt ab:
Hierzu wird seitens des Aufsichtsrates der Städtisches Klinikum gemeinnützige GmbH vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i.H.v. 36.991,45 € den Gewinnrücklagen zuzuführen. Steuerrechtlich sollte der Zuführung des Jahresüberschusses in eine freie Rücklage i.H.v. 3.699,00 € nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke i.H.v. 33.292,45 € zugestimmt werden. Dem Geschäftsführer, Herrn Dr. Michael Moormann, ist für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
Die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co.KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2016 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:keine
Anlage/n:
Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des Jahresabschlusses 2016, die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 36.991,45 € in die Gewinnrücklage und steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in eine freie Rücklage i.H.v. 3.699,00 € nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke i.H.v. 33.292,45 € zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 zu stimmen.
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