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Vorlage - VO/7321/17  

 
 
Betreff: Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU vom 10.01.2017 "Einführung der HanseCard für Erwachsene" und der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 23.01.2017 "HanseCard als echte Sozialkarte auch für HVV-Zeitkarten"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:05-1 - Strategische Führungsunterstützung Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela  DEZERNAT II
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
15.08.2017 
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zurückgezogen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

  1. Die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU beantragt die HanseCard auch für Erwachsene einzuführen, die im Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, AsylbLG und WoGG oder ein Ehrenamt ausüben (s. Anlage 1). Der Rabatt soll 50 % betragen. Die Fraktion DIE LINKE hat einen Zusatzantrag zu dem Antrag der Gruppe Bündnis 90/ Die Grünen/ FDP / CDU zu der Einführung der HanseCard für Erwachsene gestellt. Laut diesem Ergänzungsantrag sollen Inhaber der HanseCard beim Erwerb einer HVV- Zeitkarte  einen Preisnachlass von 20,80 € erhalten, analog zu der Regelung in der Hansestadt Hamburg (s. Anlage 2). Die Verwaltung soll aufgefordert werden dementsprechende Gespräche mit der HVV und betroffenen Verkehrsunternehmen zu führen.

    In der Sitzung des Rates am 02.03.2017 (VO/7066/17) wurden die Anträge nach einer Erörterung durch einen mehrheitlichen Ratsbeschluss zur weiteren Beratung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss verwiesen.

 

  1. Die HanseCard gibt es seit dem 01.07.2013 in Lüneburg. Es handelt sich um ein Angebot der Hansestadt Lüneburg. Der Haushaltsansatz beträgt 50.000 €.

    Berechtigte sind Kinder unter 18 Jahren aus Familien, die im Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz , AsylbG stehen, und Kinder unter 18 Jahren, die ein Ehrenamt ausüben. Bei der Einführung ist man von einer Anzahl der Berechtigten  in Höhe von 3500 ausgegangen.

    Als jährlicher Aufwand wurden folgende Kosten kalkuliert:
    - Entschädigungen                         21.000 €
    - Kartendruck- und –versand   4.500 €
    - Flyer                                       500 €
    - Personal ( 1 Std/Tag E6)           4.000 €
    Gesamtkosten                        30.000 €

    Teilnehmende Einrichtung sind:  
    -  Sportbad und Freibad Lüneburg  
    -  Theater 
    -  Ratsbücherei     
    -  VHS  
    -  Lüneburger Museen     
    -  Freibad und Eishalle Adendorf
    -  evangelische Familienbildungsstätte (Fabs)
    - Kunstschule IKARUS
    - Ostpreußisches Landesmuseeum
    - Wasserturm.


Die kalkulierten Entschädigungen sind Pauschalen, die auf der Grundlage eines 50 % Rabatts ermittelt wurden. Alle Einrichtungen erfassen die Nutzerzahlen statistisch. Sofern die tatsächlichen Kosten für die Leistungserbringung um mehr als 10% nach oben oder unten abweichen, wird spitz abgerechnet.


Seit dem 01.01.2014 beteiligen sich die Gemeinde Adendorf und die Samtgemeinde Gellersen an der HanseCard.
 

Zur Verwaltungsvereinfachung wurde vereinbart, dass die Fertigungskosten der HanseCard anhand eines Schlüssels entsprechend der Anzahl der Berechtigten abgerechnet werden. Für die Gemeinde Adendorf wurde ein Anteil von 4,84 % und für die Samtgemeinde Gellersen ein Anteil von 7,15 % errechnet.

Für die Entschädigungsleistungen wurde vereinbart, dass die Hansestadt Lüneburg keine Entschädigung für die Nutzung des Freibades und des Eisstadions Adendorf von Karteninhabern zu erbringen hat. Im Gegenzug dürfen alle Inhaber der HanseCard, die in Adendorf wohnen, die übrigen angebotenen Leistungen der HanseCard ohne Entschädigungsleistung nutzen.

Die Samtgemeinde Gellersen zahlt an die Hansestadt für die Nutzungen im Rahmen der HanseCard eine pauschale Entschädigung von 1.000 €. Die Entschädigungspauschalen zwischen der Gemeinde Adendorf und der Samtgemeinde Gellersen werden direkt verhandelt.
 

Seit 2014 nimmt die evangelische Familienbildungsstätte (Fabs) an der HanseCard teil. Sie erhält eine Entschädigungspauschale in Höhe von 750 €/jährlich. Die 10 %-Klausel gilt hier entsprechend. Aufgrund der geringen Nutzung des Angebots des Theaters wurde einvernehmlich zwischen dem Theater und der Hansestadt Lüneburg vereinbart, dass jährlich ein Betrag in Höhe von 100 € pauschal als Entschädigung von der Hansestadt Lüneburg zu leisten ist.

 

Zum 01.01.2015 ist auch die Samtgemeinde Ostheide der HanseCard beigetreten. Aufgrund dessen wurde der Schlüssel für die Verrechnung der Verwaltungspauschale im Verhältnis zu der Anzahl der Berechtigten neu festgelegt. Die Hansestadt Lüneburg zahlt 83,44 %, die Gemeinde Adendorf 4,59 %, die Samtgemeinde Gellersen 6,78% und die Samtgemeinde Ostheide 5,19 %. Zudem entrichtet die SG Ostheide eine Entschädigungspauschale in Höhe von 1.000 € an die Hansestadt Lüneburg. Für die Nutzung des Freibades und des Eisstadions in Adendorf wird eine Entschädigungspauschale zwischen der Gemeinde Adendorf und der Samtgemeinde Ostheide direkt verhandelt.

Seit 2016 ist auch die Kunstschule Ikarus e.V. (Entschädigungspauschale 750 €) und das Ostpreußische Landesmuseum (Entschädigungspauschale 200 €/jährlich) Bestandteil der HanseCard. Zudem ist zu 2017 der Trägerverein Wasserturm e.V. ebenfalls dem Angebot der HanseCard beigetreten und erhält eine jährliche Entschädigungspauschale in Höhe von 300 €.

 

Die Kostenentwicklung der HanseCard  und die Einnahmen, die im Zusammenhang mit der HanseCard erzielt werden, sind der Anlage 3 zu entnehmen. 2014 lagen die Kosten bei 4.061 ausgegebenen Karten bei 11.972,29 €. Die erzielten Einnahmen lagen bei 1.972,17 €. 2015 wurden 3.888 Karten ausgegeben. Kosten sind in Höhe von 11.752,37 € entstanden. Die erzielten Einnahmen lagen bei 3.206,69 €. Im Jahr 2016 wurden 917 HanseCards ausgegeben. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass keine automatische Versendung der HanseCards stattgefunden hat. Aufgrund eines Programmupdates konnten von der Bundesagentur für Arbeit keine Adressen der Berechtigten mitgeteilt werden. In diesem Jahr konnte die Adressübermittlung wieder vorgenommen werden. 2016 lagen die Kosten bei 10.039,72 € und die Einnahmen bei 2.895,43 €.  Bis jetzt sind für 2017 3.444 HanseCards ausgegeben worden

 

Die Entwicklung und Nutzung der HanseCard ist der Anlage 4 zu entnehmen. Am Stärksten wird in allen Jahren das Angebot der Freibäder nachgefragt. Kulturelle Angebote wie z. Beispiel Theater und Museen werden nicht so stark nachgefragt. Bemerkenswert ist der Anstieg der Inanspruchnahme des Angebots der evangelischen Familienstätte in 2016. Dort konnten 44 Nutzungen verzeichnet werden. Die Angebote der evangelischen Familienstätte wurden vermehrt durch Kinder aus Flüchtlingsfamilien aufgesucht. Aufgrund dieses Anstiegs wurden die Kosten der Angebote spitz abgerechnet und betrugen im letzten Jahr  2.385,00 €.

 

 

  1. Das Jobcenter Lüneburg hat zurzeit 8.500 Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II  (diese Zahl ist geschätzt, da das Jobcenter zurzeit keine Zahlen weiterleitet) in der Hansestadt Lüneburg.

    Die Anzahl der Leistungsbezieher nach dem SGB XII, AsylbLG und WOGG liegt aktuell bei 3077.

    Die Ehrenamtszahl liegt ca. bei 2900.

    Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es sich bei diesen Zahlen um  Schätzungen handelt, da das Jobcenter zurzeit keine Daten übermittelt und es für Ehrenamtliche keine gesamte Erfassung im Stadtgebiet gibt. Lediglich die Feuerwehr Hansestadt Lüneburg,  Freiwilligen Agentur, DRK und die AWO konnte Zahlen benennen.

    Der Kreis der  Berechtigten würde sich demnach um ca. 14.400 erhöhen.

    Das Nutzungsverhalten ist, aufgrund der Heterogenität der Gruppe der Berechtigten und aufgrund des breiten Angebots, schwer einzuschätzen. 
     

Durch die berechtigten Kinder der HanseCard wurde verstärkt das Angebot der Freibäder genutzt. Das Theater und die Museen wurden nicht oft nachgefragt. Dieses gilt ebenfalls für das Angebot der VHS. Bei den erwachsenen Berechtigten wird das Nutzungsverhalten  ein anderes sein. Die kulturellen Angebote wie Theater und Kurse der VHS werden stärker nachgefragt werden.

Daher wurde bei der Kalkulation der Kosten (Anlage 5), die Kosten bei einmaliger Nutzung der jeweiligen Angebote  durch 10 %, 20 %, 25 %,33 % und 50 %   der Berechtigten ermittelt.

Einige an der HanseCard teilnehmenden Einrichtungen bieten bereits ermäßigte Preise für erwachsene Empfänger von SGB II, SGB XII, Wohngeld und Asylbewerberleistungsgesetz an. Bei der Kalkulation der Kosten wird unterstellt, dass diese Preisermäßigungen beibehalten werden.
 

-  Wenn 10 % der o.a. Berechtigten die Angebote der HanseCard nutzen, entstehen Kosten in Höhe von 150.033,60 € .
 

-  Nutzen 25 % der Berechtigten die Angebote der HanseCard, entstehen Kosten in Höhe von 375.084 €.
 

-  Bei einer 50 %igen Nutzung lägen die Kosten bei 750.168 €  (Berechnungen siehe Anlage 5).


Die Mehrkosten bei diesen Berechnungen übersteigen den bisherigen Haushaltsansatz von 50.000 €.

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke stellt auf die Bezuschussung für HVV-Zeitkarten im Jahres-Abonnement auf eine Tarifzone ab.

 

Der Landkreis Lüneburg erstreckt sich über 2 HVV-Tarifringe und umfasst insgesamt 13 Tarifzonen.

Der Stadtbusverkehr ist zu einer Tarifzone zusammengefasst.

Der reguläre Preis für eine Zeitkarte eine Tarifzonen im Jahres-Abonnement liegt bei monatlich 41,40 €.

 

Bei einer Ermäßigung von 20,80 € läge der Preis für die Inhaber der HanseCard bei einer Tarifzone bei monatlich 20,60 €.

Die jährlichen Ausgleichszahlungen pro Person würden 249,60 € betragen (Berechnung siehe Anlage 6, Tabelle 1).

 

Auch hier kann aufgrund der Heterogenität der Gruppe der Berechtigten, das  Nutzungsverhalten schwer eingeschätzt werden.
 

-  Wenn 10 % der 14.400 Berechtigten das Angebot der ermäßigten Zeitkarten für ein Jahr wahrnehmen, entstehen Ausgleichskosten in Höhe von 359.424 € für die Hansestadt Lüneburg
 

-  Bei einer Nutzungsquote von 25 % belaufen sich die Kosten auf 898.560 €.
 

-  Wenn 50 % der Berechtigten das Angebot nutzen, enstehen Kosten in Höhe von 1.797.120 € (Berechnungen siehe Anlage 6, Tabelle1).

 

Bei den Berechnungen sind  Kinder und Jugendliche, die ebenfalls Anspruch auf  Bezu-schussung  der HVV-Zeitkarten hätten, nicht berücksichtigt. Dieses würde die Mehrkosten nochmals erhöhen.

 

In der Hansestadt Hamburg, die in ihren Sozialstrukturen vergleichbar mit Lüneburg ist, nehmen ca. 4 % der Einwohner die Angebote der Sozialkarte in Anspruch, wobei Ehren-amtliche  nicht  zu dem Berechtigtenkreis gehören. Bei der Hansestadt Lüneburg entspräche dieses ca. 3.000 Nutzer, d.h. es würden Kosten in Höhe von 748.800 € für die Bezuschussung zur HVV-Zeitkarte jährlich entstehen.


In der Tabelle 2 der Anlage 6  sind die kalkulierten Kosten bei

 

-  der Erweiterung des Berechtigtenkreises auf Erwachsene, die Sozialleistungen beziehen und die ein Ehrenamt ausüben,

 

zzgl.

 

-  der Ausweitung des Angebots der HanseCard um die HVV-Zeitkarten aufgeführt.

 

 

-  Wenn 10 % der erwachsenen Berechtigten das Gesamtangebot der HanseCard nutzen, entstehen Kosten in Höhe von 509.757,60 €.
 

-  Wenn 25 % der Berechtigten das Gesamtangebot nutzen, enstehen Kosten in Höhe von 1.273.644 €.
 

-  Wenn 50 % das Gesamtangebot nutzen, entstehen Kosten in Höhe von 2.547.288 €.


Das  Angebot der HanseCard ist eine freiwillige Leistung. Die Hansestadt Lüneburg hat 2012 mit dem Land Niedersachsen einen Entschuldungsvertrag geschlossen. Nach diesem Vertrag sind die freiwilligen Leistungen der Hansestadt Lüneburg durch die Kommunalaufsichtsbehörde auf 3 % der ordentlichen Aufwendungen begrenzt. Die Quote liegt bei derzeit 2,93 %. Es muss demnach vor der Erweiterung des Kreises der Berechtigten überprüft werden, ob die Maßgaben des Entschuldungsvertrages eingehalten werden.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19. Juli 2016 (2  BvR 470/08) entschieden, dass die Ungleichbehandlung bei der Gewährung von Rabatten von Einheimischen und Auswärtigen gegen das  Gleichheitsprinzip des Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt. Nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, d.h. wenn das Angebot untrennbar mit dem Wohnort zusammenhängt, darf eine Ungleichbehandlung vorgenommen werden. Ein Wohnsitz allein ist kein legitimer Grund. Ein legitimer Grund könnte zum Beispiel die Versorgung mit wohnortnahen Bildungsangeboten sein. Das Angebot der HanseCard bezieht sich hauptsächlich auf kulturelle Angebote. Die Angebote, wie z.B. des Theaters Lüneburg, die Museen etc., sind öffentliche Einrichtungen, die gerade auf ein überregionales Publikum abzielen. Sachgründe, die eine Ungleichbehandlung zwischen Einheimischen Lüneburgern und Auswärtigen rechtfertigen, können hier nicht beschrieben werden. Um der Gefahr des Rechtsbruchs vorzubeugen, ist von der Ausweitung des Angebots der HanseCard auf Erwachsene, die Leistungsbezieher nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylbLG und WoGG sind oder ehrenamtlich tätig sind, schon von daher abzuraten. Ebenso verhält es sich bei der  Einführung des Rabatts für die HVV-Zeitkarten.
 

Die Fraktion DIE LINKE  führt in ihrem Antrag aus, dass durch die Ermäßigung der Kosten der Zeitkarten  eine bessere Auslastung des ÖPNV zu erwarten ist und damit Mehreinnahmen erzielt werden, die den  Mehrausgaben entgegenstehen.  Dazu ist anzumerken, dass eventuelle steigende Mehreinnahmen in einen Pool der Verkehrsunternehmen fließen und von dort aus in einem aufwendigen Einnahmeaufteilungsverfahren an die Aufgabenträger verteilt werden. Aufgabenträger ist der Landkreis Lüneburg. An die Hansestadt Lüneburg fließen keine dieser Einnahmen. Der komplette Zuschussbetrag ist durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

-       Antrag der Gruppe Bündnis 90/ Die Grünen/FDP/CDU vom 10.01.2017

-       Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 23.01.2017

-       Kosten der HanseCard 2013- 2016

-       Entwicklung und Nutzung der HanseCard 2013- 2017

-       Kalkulation der Mehrkosten der HanseCard bei Erweiterung auf der Grundlage ermäßigter Eintrittspreise

-       Kalkulation der Mehrkosten bei Erweiterung des Berechtigtenkreises mit Ermäßigung HVV-Zeitkarten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AntragGruppev10012017 (493 KB)      
Anlage 2 2 ErgaenzungsantragLinkeHanseCardSozialkarteHVV (463 KB)      
Anlage 3 3 Einnahmen_Ausgaben_2013-2016_Anlage3 (12 KB) PDF-Dokument (47 KB)    
Anlage 4 4 Entwicklung und Nutzung 2013-2017_Anlage4 (15 KB) PDF-Dokument (65 KB)    
Anlage 6 5 Kalkulation Mehrkosten HC_Erweiterung BK_ermäßigte Preis_Anlage 5 (13 KB) PDF-Dokument (32 KB)    
Anlage 5 6 Kalkulation Mehrkosten_Erweiterung_HVV_Anlage 6 (12 KB) PDF-Dokument (51 KB)    

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss lehnt den Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU vom 10.01.2017 „Einführung der HanseCard für Erwachsene“ ab.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 23.01.2017 „HanseCard als echte Sozialkarte auch für HVV-Zeitkarten“ ab.