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Vorlage - VO/7318/17  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 03.05.2017 zur Festlegung neuer Vorschriften bezüglich der Qualität des Kita-Essens in dem derzeit von der Verwaltung erarbeiteten Trägerkonzept für städtische Kitas
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thomas Wiebe
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.08.2017 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates am 18.05.2017 wurde der Antrag nach einer Erörterung durch einen mehrheitlichen Ratsbeschluss zur weiteren Beratung in den Jugendhilfeausschuss verwiesen.

 

In ihrem Antrag beantragt die Fraktion DIE LINKE, im Trägerkonzept der städtischen Kitas Vorschriften bzgl. der Qualität des Kita-Essens vorzulegen. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.04.2017 wurden die Grundsätze und die Idee des Trägerkonzeptes, das derzeit gemeinsam mit den Kita-Leitungen erarbeitet wird, vorgestellt. Das Trägerkonzept für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kitas) bietet den Einrichtungen einen Orientierungsrahmen. Die im Konzept benannten Grundsätze basieren auf gesetzliche Vorgaben, Rahmenverträge, regionale Konzepte sowie auf gemeinsam mit den Kita-Leitungen erarbeitete Standards.

 

Den Aussagen im Antrag, die Richtlinie werde bisher unzureichend umgesetzt und ökologische Kriterien spielten keine Rolle, wird deutlich widersprochen. Vielmehr ist auszuführen, dass die Empfehlungen der DGE bereits in allen städtischen Einrichtungen mit eigener Küche Berücksichtigung finden. Der Caterer, der die 4 städtischen Kitas, die über keine eigene Küche verfügen, beliefert, besitzt die „Bio-Zertifizierung“.

 

Ökologische Grundsätze werden weit über das Beantragte berücksichtigt. Die städtischen Einrichtungen mit eigener Küche setzen den Schwerpunkt auf saisonale und regionale Erzeugnisse im Sinne einer Nachhaltigkeit und gehen damit über das Antragsbegehren mit dem Fokus auf Bio-Erzeugnisse hinaus. Durch den Bezug von saisonalen und regionalen Produkten werden lange Transportwege von Lebensmitteln vermieden, z.B. die Einfuhr von Bio-Produkten aus dem europäischen sowie außereuropäischen Ausland und es wird zudem die regionale Wirtschaft gestärkt. In diesem Zusammenhang wird der „Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferung und Leistungen“ Rechnung getragen. Die Einkäufe erfolgen zum großen Teil auf den Wochenmärkten in den Stadtteilen, in Begleitung von Kindern der Kita. In den Einrichtungen werden Kräuterbeete von den Kindern gepflegt. Durch die Herangehensweise, Kinder in diese Prozesse einzubeziehen, erfolgt eine Bewusstseinsschärfung und ein nachhaltiger Lernerfolg wird erzielt.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass Bio-Produkte durchaus auch von Verbrauchern kritisch betrachtet werden. Inhaltsstoffe von „Bio“-Lebensmitteln gleichen häufig weitgehend den herkömmlichen Produkten. Auf der anderen Seite finden sich in Öko-Produkten eher Kolibakterien, eine potenzielle Infektionsquelle.

 

Die Qualität der Arbeit in den Kitas der Hansestadt Lüneburg begründet sich vor allem in dem Leitbild der Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Förderung der Autonomie der einzelnen Einrichtungen. Von daher ist es nicht zielführend, die Kitas durch weitere Vorschriften in dem Konzept zu reglementieren. Vor allem ist aber das Recht auf Erziehung und auf Elternverantwortung (§ 1 SGB VIII) sowie das Recht auf Partizipation von Kindern (§ 8 SGB VIII) zu berücksichtigen.

 

Eine Vorschrift wie sie dem Antrag zu entnehmen ist, würde diesen gesetzlich verankerten Grundsätzen widersprechen und somit die Eigenverantwortlichkeit von Einrichtungen, Eltern und Kindern unnötig und unzulässig einschränken. Das wäre falsch und nicht zielführend.

 

Des Weiteren wird im Antrag der Fraktion DIE LINKE ausgeführt, dass es keine Bezuschussung für einkommensschwache Eltern beim Essen in der Kita gebe.

 

Seitens der Hansestadt Lüneburg erfolgt eine Bezuschussung des Essens in der Kita für einkommensschwache Eltern.

 

Sofern kein Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht, wird auf Antrag der monatliche Essenbeitrag um 14 € ermäßigt (regulär 56 €).

 

Im Sinne der Teilhabe von Eltern, Kindern und gut qualifizierten Erzieherinnen und Kita-Leitungen ist seit Beginn der 2000er Jahre die Entwicklung von einer durch Vorschriften und ohne Partizipation überregulierten Kindertagesstätte hin zur eigenverantwortlichen Kindertagesstätte erfolgreich umgesetzt worden.

 

Die Ausgestaltung und Weiterentwicklung eines gesunden, ausgewogenen Mittagessens gehört dazu. Die Verwaltung beabsichtigt im Herbst eine erneute Elternbefragung zu den Öffnungszeiten der Kitas u.a. durchzuführen. Um ein repräsentatives Meinungsbild aus der Elternschaft zu erhalten, kann die Thematik „Bio-Essen“ mit abgefragt werden.

Die Befragung wird mit dem Kita-Stadtelternrat vorbereitet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Antrag der Fraktion DIE LINKE

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AntragErarbeitungKonzeptBioEsseninKiTasLinke04 (784 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Das Thema „Bio-Essen“ wird bei der zum Herbst geplanten Kita-Elternbefragung mit abgefragt.