Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Das Förderprogramm „Präventionsketten Niedersachsen: Gesund aufwachsen für alle Kinder!“ unterstützt niedersächsische Kommunen jeweils über einen Zeitraum von drei Jahren finanziell sowie durch Beratung, Begleitung und Weiterbildung beim Auf- und/oder Ausbau von Präventionsketten. Ziel des Programms ist, die umfassende Teilhabe von Kindern bis zum Alter von zehn Jahren unabhängig von ihrer sozialen Herkunft an Angeboten und Maßnahmen öffentlicher und freier Träger und Initiativen zu fördern. Präventionsketten sind auf Strukturbildung in Kommunen ausgerichtet und führen Institutionen und Personen zusammen, die an einem gelingenden Aufwachsen von Kindern beteiligt sind. Das übergeordnete Ziel ist, umfassende Teilhabechancen zu eröffnen, eigene Ressourcen zu stärken und Chancengleichheit zu fördern. Präventionsketten sollen in gemeinsamer Verantwortung der zuständigen Stellen (Bildung, Soziales, Gesundheit, Jugend) auf- bzw. ausgebaut werden. Antragsberechtig sind die Landkreise und die kreisfreien Städte bzw. Städte mit einem eigenen Jugendamt. Das Projekt wird von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. koordiniert und umgesetzt und durch die Auridis Stiftung gefördert. Schirmherrin ist die niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Frau Cornelia Rundt. Die Förderung besteht aus drei aufeinander abgestimmten Bereichen: - Die finanzielle Förderung der beteiligten Kommunen - Beratungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsleistungen der Landeskoordinierungsstelle „Präventionsketten in Niedersachsen“ - Unterstützung bei Monitoring und Evaluation des Prozesses auf kommunaler Ebene und Zusammenführung der Ergebnisse auf Landesebene Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung mit einem Höchstbetrag von 40.000€ für den gesamten Förderzeitraum gewährt, der je Kommune bis zu drei Jahre umfasst. Förderbeginn ist ab 01. Januar 2018 möglich. Die Zuwendung errechnet sich im ersten Förderjahr aus bis zu 70 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben im Kosten- und Finanzierungsplan. Sie reduziert sich im zweiten Förderjahr auf bis zu 50 Prozent und im dritten Förderjahr auf bis zu 40 Prozent. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt: In der ersten Verfahrensstufe ist eine Interessenbekundung einzureichen, in der das vorgesehene Projektvorhaben skizziert und das Interesse an einer Förderung bekundet wird. Nach Prüfung und Auswertung der Interessenbekundungen werden ausgewählte Kommunen bzw. deren zuständige Stellen auf Landkreis- oder Stadtebene ggf. zur Nachbesserung der Interessensbekundung und damit zur Antragstellung aufgefordert. In Anbetracht der dargestellten Förderkriterien, der Fördersummen und des Antragsverfahrens strebt das Dezernat V die Einreichung einer Interessenbekundung und eine Antragstellung zum 15.11.2017 an. Ziel ist es mit den Fördermitteln, die bestehenden Ansätze zur Prävention in Lüneburg besser zusammenzuführen, die Wirkungsanalyse und Qualitätsentwicklung im Feld der Prävention voran zu bringen und Netzwerkstrukturen zur Verzahnung mit dem Gesundheitsweisen in Lüneburg zu verstetigen. Das Projekt soll federführend verortet werden in der Stabsstelle des Dezernats Bildung, Jugend und Soziales, und Bestandteil des Aufgabenfeldes des Qualitätsmanagements sein. Die entsprechende Stelle wird für die Umsetzung des Projekts für einen Zeitraum von 3 Jahren um 10 h/wo aufgestockt. Die Aufstockung wird über das Förderprogramm finanziert. Die Gegenfinanzierung (kommunale Mittel) soll durch die Freistellung des Stelleninhabers für das Projekt mit einem Stundenumfang von 3 bis 6 h/wo erfolgen Der städtische Anteil läge entsprechen, bei Bewilligung des Antrags, über den Zeitraum von 3 Jahren bei max. 25.000€.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 65.000 EUR (Personalkosten Qualitätsmanagement/ Projektausstattung/ Materialen/ Öffentlichkeitsarbeit ; abhängig von Haushalt und möglichen Einnahmen). Zurzeit haushaltsrechtlich gesichert sind 25.000€ (Qualitätsmanagement im Stellenplan).
c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 56310 01-365-019 Produkt / Kostenträger: 36500204 (Kita 36500302 (Krippe) Haushaltsjahr: 2017ff
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: keine
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Lüneburg befürwortet die Interessenbekundung und Antragstellung für das Förderprogramm „Präventionsketten Niedersachsen: Gesund aufwachsen für alle Kinder!“ und beschließt, für den Fall der Bewilligung von Mitteln, die Verwaltung mit der Umsetzung des Projekts entsprechend der Programmziele und innerhalb des Förderzeitraums bis Ende 2020 zu beauftragen. Die erforderlichen Mittel im Haushalt sind bei Programmaufnahme, in Höhe von bis zu 25.000 EUR bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Interessenbekundung und den Förderantrag beim Fördergeber einzureichen.
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