Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Seit mehreren Jahren unterstützen sowohl die Hansestadt Lüneburg als auch der Landkreis Lüneburg den Verein „Frauen helfen Frauen e.V“ beim Betrieb des Frauenhauses durch freiwillige Zuwendungen. Mit der Förderung wird die Beratung, die Unterbringung und die Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder durch Zufluchtsstätten finanziell unterstützt. Hierdurch leistet die Hansestadt Lüneburg einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.
Zur Verminderung von Verwaltungsaufwand und zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanungen, wurde die Förderung des Frauenhauses für die Haushaltsjahre 2002 bis 2016 vertraglich budgetiert. Die Förderungsbestimmungen des Landes Niedersachsen diesbezüglich galten bis zum 31.12.2016. Diese Budgetierung hat sich bewährt.
Da bis Ende Oktober 2016 noch kein Richtlinienentwurf zur Förderung der Frauenhäuser durch das Land Niedersachsen vorlag, wurde zur Sicherung der Liquidität des Frauenhauses seitens der Hansestadt Lüneburg bereits für das Jahr 2017 eine einmalige Fördersumme in Höhe von 11.000 € bewilligt (siehe VO/6871/16). Dieser Vorschuss ist bei einer Weitergewährung für das Jahr 2017 in Abzug zu bringen.
Aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, kann das Frauenhaus Lüneburg für das Jahr 2017 Landeszuwendungen in Höhe von 111.000 € vom Land Niedersachsen beanspruchen. Die Geltungsdauer der Richlinie ist vom 01.01.2017 bis 31.12.2021.
Die Personalkosten des Frauenhauses für das Jahr 2017 sind mit 171.888 € veransschlagt. Bei einer Förderung durch das Land Niedersachsen in Höhe von 111.000 € und einer zu erwartenden Förderung durch die Gemeinde Adendorf, geht der Verein von einer deckungslücke der Personalkosten von 56.388 € aus.
Daher bittet der Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ zum Betrieb des Frauenhauses, um einen jährlichen Zuschuss in Höhe von je 28.000 € von der Hansestadt Lüneburg sowie vom Landkreis Lüneburg, entsprechend der Laufzeit der Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen für die Jahre 2017 bis 2021.
Aus Sicht der Verwaltung besteht ein Interesse daran, die Zusammenarbeit mit dem Verein aufgrund der positiven Erfahrungen fortzuführen. Die Vereinbarung bietet allen Beteiligten Planungssicherheit. Weitere Förderungsanträge werden seitens des Frauenhauses nicht an die Hansestadt Lüneburg gerichtet.
Die Verwaltung schlägt vor, dass eine Fördervereinbarung mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ für weitere 5 Jahre in Höhe von jährlich 28.000 € geschlossen wird.
Der Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ wird in der Ausschusssitzung zum Antrag und über die Arbeit des Frauenhauses berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 30 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 Produkt / Kostenträger: 315602/31560203 Haushaltsjahr:2017
e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n: Zuwendungsvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird ermächtigt mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ eine Fördervereinbarung für die Jahre 2017 bis 2021 in Höhe von jährlich 28.000 € zu schließen.
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