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Vorlage - VO/7301/17  

 
 
Betreff: Lüneburger Heide GmbH - Jahresabschluss 2016
Weisung an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Larisch, Björn
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
24.08.2017 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der Lüneburger Heide GmbH (LHG) am 29.05.2017 wurde u.a. der Jahresabschluss 2016 behandelt. Für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung der LHG sind die Beteiligungsvertreter entsprechend mit Weisungen zu versehen.

 

Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2016 wie folgt ab:

 

Bilanzsumme: 308.912,91

Jahresfehlbetrag:   - 8.324,43

Gewinnvortrag der Vorjahre: 15.189,33

Bilanzgewinn:   6.864,90

 

Der testierte Jahresabschluss 2016 kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine

c)  an Folgekosten:keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:keine


Anlage/n:

 

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Lagebericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (266 KB)      
Anlage 2 2 Gewinn- und Verlustrechnung (64 KB)      
Anlage 3 3 Lagebericht (218 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2016, der Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 und dem Vortrag des Ergebnisses auf neue Rechnungen zuzustimmen.