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Vorlage - VO/0734/03  

 
 
Betreff: Hilfe zur Arbeit/Sachstand HARTZ-Gesetzgebung
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Zielke
Federführend:alter Bereich 51 - Allg. Sozialhilfe, Hilfe zur Arbeit Bearbeiter/-in: Zielke, Karin
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
08.10.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zum 01.01.04 sollen die Neuregelungen des dritten Gesetztes für moderne Dienstleitungen am Arbeitsplatz (Hartz III) in Kraft treten. Inhalt dieses Gesetzes ist die Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit. Die zukünftige Bundesagentur soll sich verstärkt wieder auf ihre eigentlichen Arbeiten, insbesondere um die Vermittlung von Arbeitsuchenden konzentrieren.

 

Hartz IV soll dann zum 01.07.04 in Kraft treten. Hauptbestandteil ist die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II. Zuständig für die neue Aufgabe soll die Bundesagentur für Arbeit sein, die dann auch alle arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger (dann Arbeitslosengeld II - Empfänger) betreut. Unklar ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch die genaue Definition der Arbeitsfähigkeit.

 

Für eine Übergangsfrist bis Ende 2006 sollen die Kommunen die bisherigen erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger weiter betreuen und ein Drittel der Leistungsausgaben selbst tragen, evtl. auch die Verwaltungskosten. Diese Übergangsfrist kann durch den Bund allerdings auch verlängert werden.

 

Nach dem bisher vorliegenden Zeitplan ist im Oktober 2003 die Verabschiedung von Hartz III und IV im Bundestag vorgesehen. Im November 2003 soll Hartz IV dem Bundesrat vorgelegt werden.

 

Zusätzlich wurde zum 01.09.03 das Programm Arbeit für Langzeitarbeitslose gestartet. Dieses Programm fördert 100.000 Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger, die Arbeitslosenhilfe  und ergänzende Sozialhilfe beziehen sowie länger als sechs Monate arbeitslos und älter als 25 Jahre sind. Gleichzeitig ist das Programm Jump Plus angelaufen. Jump Plus richtet sich an junge Arbeitslose bis 25 Jahre, die mindestens sechs Monate arbeitslos sind und Sozialhilfe beziehen.

 

Neben sogenannten Fallpauschalen werden finanzielle Mittel zur Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters bereitgestellt, der die Betreuung der Teilnehmer gewährleisten soll. Inhalt der Maßnahme ist neben der Arbeitsaufnahme auch die Teilnahme an einer Qualifizierung, um die Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Für den Arbeitsamtsbezirk Lüneburg wurden die Mittel für zwei Sachbearbeiterstellen zur Betreuung der beiden Programme zur Verfügung gestellt. Ein Mitarbeiter ist beim Landkreis Harburg und ein Mitarbeiter beim Landkreis Lüneburg eingestellt worden.

 

Für die Stadt Lüneburg bedeutet dies, dass zukünftig vorrangig ein anderer Personenkreis als bisher für die Besetzung der Einsatzstellen zu berücksichtigen ist, um die durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel abzufordern. Dies kann zur Senkung der Sozialhilfekosten beitragen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          30.- 

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen: