Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Zum 01.01.04 sollen die Neuregelungen
des dritten Gesetztes für moderne Dienstleitungen am Arbeitsplatz (Hartz III)
in Kraft treten. Inhalt dieses Gesetzes ist die Umstrukturierung der
Bundesanstalt für Arbeit. Die zukünftige Bundesagentur soll sich verstärkt
wieder auf ihre eigentlichen Arbeiten, insbesondere um die Vermittlung von
Arbeitsuchenden konzentrieren. Hartz IV soll dann zum 01.07.04 in
Kraft treten. Hauptbestandteil ist die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II. Zuständig für die neue Aufgabe soll die
Bundesagentur für Arbeit sein, die dann auch alle arbeitsfähigen
Sozialhilfeempfänger (dann Arbeitslosengeld II - Empfänger) betreut. Unklar ist
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch die genaue Definition der Arbeitsfähigkeit. Für eine Übergangsfrist bis Ende 2006
sollen die Kommunen die bisherigen erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger weiter
betreuen und ein Drittel der Leistungsausgaben selbst tragen, evtl. auch die
Verwaltungskosten. Diese Übergangsfrist kann durch den Bund allerdings auch
verlängert werden. Nach dem bisher vorliegenden Zeitplan
ist im Oktober 2003 die Verabschiedung von Hartz III und IV im Bundestag
vorgesehen. Im November 2003 soll Hartz IV dem Bundesrat vorgelegt werden. Zusätzlich wurde zum 01.09.03 das
Programm Arbeit für Langzeitarbeitslose gestartet. Dieses Programm fördert
100.000 Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger, die
Arbeitslosenhilfe und ergänzende
Sozialhilfe beziehen sowie länger als sechs Monate arbeitslos und älter als 25
Jahre sind. Gleichzeitig ist das Programm Jump Plus angelaufen. Jump Plus
richtet sich an junge Arbeitslose bis 25 Jahre, die mindestens sechs Monate
arbeitslos sind und Sozialhilfe beziehen. Neben sogenannten Fallpauschalen
werden finanzielle Mittel zur Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters
bereitgestellt, der die Betreuung der Teilnehmer gewährleisten soll. Inhalt der
Maßnahme ist neben der Arbeitsaufnahme auch die Teilnahme an einer
Qualifizierung, um die Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu
erhöhen. Für den Arbeitsamtsbezirk Lüneburg wurden die Mittel für zwei
Sachbearbeiterstellen zur Betreuung der beiden Programme zur Verfügung
gestellt. Ein Mitarbeiter ist beim Landkreis Harburg und ein Mitarbeiter beim
Landkreis Lüneburg eingestellt worden. Für die Stadt Lüneburg bedeutet dies,
dass zukünftig vorrangig ein anderer Personenkreis als bisher für die Besetzung
der Einsatzstellen zu berücksichtigen ist, um die durch den Bund zur Verfügung
gestellten Mittel abzufordern. Dies kann zur Senkung der Sozialhilfekosten
beitragen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30.- € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: |
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