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Vorlage - VO/7185/17  

 
 
Betreff: 73. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Hanseviertel-Ost"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
24.04.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 21.03.2013 die Einleitung der 73. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Hanseviertel-Ost“ beschlossen.

 

Im Flächennutzungsplan sind die Flächen derzeit als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kaserne“ dargestellt.

Um die Flächen planungsrechtlich für eine bauliche Nutzung vorzubereiten, ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

 

Der Änderungsbereich reicht im Norden an die Flächen des Hanseviertels, im Osten bis zur Ostumgehung (B 4 / B 209), im Süden bis zur Bleckeder Landstraße und im Westen bis zum Behördenzentrum Ost. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus der zeichnerischen Darstellung.

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans werden mehrere Bebauungspläne aufgestellt.

Im Änderungsbereich sollen zukünftig Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen dargestellt werden.

 

Im bisherigen Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburgund durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide hingewiesen. Die Beteiligung erfolgte durch Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans eingeflossen.

 

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Änderungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 21,9 ha. Weiterhin sind die aktuell wirksame Fassung und der Entwurf der 73. Flächennutzungsplanänderung mit dem Entwurf der Begründung als Anlagen beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Änderungsentwurf , Entwurf der Begründung

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Geltungsbereich (298 KB)      
Anlage 1 2 Verfahrensübersicht (14 KB)      
Anlage 3 3 Planzeichnung_bisherige Fassung (3768 KB)      
Anlage 4 4 Entwurf Planzeichnung neu (626 KB)      
Anlage 5 5 Entwurf Begründung (1697 KB)      
Anlage 6 6 Entwurf Umweltbericht (1579 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschließt:

 

1.Der Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Han-

           seviertel-Ost“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

           Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen

          Plan.

 

2.Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Aus-

           legung wird beschlossen.