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Sachverhalt: Aufgrund einer Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2001 wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zum Zonengliederungsplan vom 26. 4. 1990 und unter Berücksichtigung des sich daraus ergebenden Vorfahrtsstraßennetzes die sich aus der Rechtsänderung ableitbaren Maßnahmen zu erarbeiten.
Der Zonengliederungsplan definiert für das Stadtgebiet neben den Tempo-30-Zonen auch die übergeordneten Hauptverkehrsstraßen, Hauptsammelstraßen sowie Erschließungsstraßen mit Sammel- und Verbindungsfunktion und ist insoweit auch Grundlage der flächenhaften Verkehrsplanung für das Gebiet der Stadt Lüneburg. Er war deshalb als maßgebliche Planungsgrundlage zu beachten.
Die Verwaltung erarbeitete eine Fortschreibung des Zonengliederungsplans im Jahr 2001 mit weiteren Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet auf Grundlage der geänderten Straßenverkehrsordnung. Bei der Fortschreibung wurde auch der Bereich Kunkelberg – Gebiet zwischen den Straßen Heidkamp, Soltauer Straße, Hasenburger Weg und Oedemer Weg – als Tempo-30-Zone festgelegt und im Jahr 2002 beschlossen.
Eine Umsetzung der Maßnahme durch Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen ist bis zum Jahr 2016 nicht erfolgt. Nach erfolgter Feststellung der Nichtumsetzung wurden die entsprechenden Schritte zur Aufstellung der Verkehrszeichen VZ 274.1 und 274.2 eingeleitet. Diese sind mittlerweile auch errichtet.
In dem Bereich Kunkelberg ist der Hirtenweg als verkehrsberuhigter Bereich, sogenannte Spielstraße, mit dem Verkehrszeichen VZ 325 und 326 ausgewiesen.
Grundsätzlich gilt in Tempo-30-Zonen nach § 45 Absatz 1c Satz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“. Auf Anregung der Ortsbürgermeisterin soll die Straße Kunkelberg jedoch mittels entsprechender Verkehrszeichen (VZ 301 „Vorfahrt“ bzw. VZ 205 „Vorfahrt gewähren“) eine Vorfahrtsstraße bleiben. Dadurch können radfahrende Schulkinder ungehindert die Straße Kunkelberg zum Schulzentrum Oedeme und zurück passieren und sind gegenüber den jeweils von rechts einmündenden Verkehren vorfahrtsberechtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Plan über das Gebiet Kunkelberg
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