Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform hat sich in seiner Sitzung am 17.01.2017 und am 16.02.2017 mit den vorgesehenen Veränderungen zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 befasst. Die von der Verwaltung vorgesehenen Änderungen zum Stellenplan 2017 wurden zur Kenntnis genommen und empfehlend beschlossen.
Gem. § 5 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung - GemHKVO -) vom 22. Dezember 2005 weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt verliehen ist (Planstellen), und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten (andere Stellen) aus. Planstellen und andere Stellen werden als „künftig wegfallend” (KW-Vermerk) dargestellt, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren voraussichtlich nicht mehr benötigt werden.
Es ergeben sich für die Hansestadt Lüneburg folgende Stellenzahlen im Jahr 2017:
Folgende Übersicht stellt die Stellenentwicklung zum Stellenplan 2017 dar:
Die weiteren Stellenzugänge sind ausschließlich dort vorgesehen, wo diese aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich sind.
Befristete Besetzungen von bis zu zwei Jahren werden entsprechend § 5 GemHKVO nicht in den Stellenplan aufgenommen, sondern lediglich in der Personalkostenplanung berücksichtigt. Dementsprechend sind Personalkosten für 13,5 Stellen eingeplant, z.B. für Stellenplananträge, deren aufgeführten Aufgaben (zum Teil Projektaufgaben) die Einrichtung von dauerhaften Stellen nicht rechtfertigen, aber eine befristete Besetzung als zwingend notwendig angesehen wird.
Zu den Stellenplänen für das Hospital Zum Großen Heiligen Geist, Zum Graal und St. Nikolaihof gab es im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja / Nein Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: keine
Beschlussvorschlag:
Die Stellenpläne der Hansestadt Lüneburg und der von ihr verwalteten Hospitäler werden für das Haushaltsjahr 2017 im Ergebnis wie folgt festgesetzt:
a)Stellenplan der Hansestadt Lüneburg (ausschließlich Hospitäler) für das Haushaltsjahr 2017:
b)Stellenplan für das Hospital Zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2017:
c) Stellenplan für das Hospital Zum Graal für das Haushaltsjahr 2017:
d) Stellenplan für das Hospital St. Nikolaihof für das Haushaltsjahr 2017:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die gesetzlich vorgeschriebenen Übersichten zum Stellenplan 2017 zu erstellen.
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