Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gem. Ziff. 5 der Richtlinie hinsichtlich der Vergaben von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3) in der Fassung vom 11.04.11 ist der Rat der Hansestadt Lüneburg über die im Vorjahr erfolgten Gutachten und Beratungsleistungen zu unterrichten. Die Richtlinie ist zur Kenntnis als Anlage 1 beigefügt. Die in 2016 erfolgten Vergaben sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen im Umfang von 94.871,49 netto/ 110.792,64 € brutto vergeben. Hinweis: Der Bruttoauftragswert ist nicht um 19% höher als der Nettoauftragswert, da die Leistungen unter Nr. 63/1-3 nicht der umsatzsteuerpflicht unterliegen.
Nachrichtlich werden an dieser Stelle noch einmal die Vergabevolumen der der Jahre 2011-2015 genannt.
2011:291.648,97 € (netto)347.062,28 € (brutto) 2012:292.632,42 € (netto)348.232,56 € (brutto) 2013:156.486,75 € (netto)186.557,87 € (brutto) 2014:57..439,62 € (netto)68.353,15 € (brutto) 2015:96.473,00 € (netto)114.802,87 € (brutto)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)30,00 a)für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Anlage 1: Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg
Anlage 2:Übersicht über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg in 2016
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