Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/7095/17  

 
 
Betreff: Mitteilungsvorlage zur Übernahme der Kalkbergsporthalle durch den Kraft-Sportverein Lüneburg e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Entscheidung
13.02.2017 
Sitzung des Sportausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Lebenshilfe Lüneburg besitzt seit 2001 ein von der Hansestadt bestelltes Erbbaurecht an den Flächen des Emmy-Sprengel-Hauses sowie der Kalkbergsporthalle (Neuetorstraße 5 + 5a). Der dortige Gebäudebestand ist zeitgleich von der Hansestadt an die Lebenshilfe veräußert worden.

 

Die Kalkbergsporthalle wird seit vielen Jahrzehnten durch den Kraftsportverein Lüneburg e.V. genutzt.

 

Mit der Bestellung des Erbbaurechtes wurde durch eine weitere vertragliche Regelung zwischen der Lebenshilfe, dem KSL und der Hansestadt sichergestellt, dass der Verein für mindestens 15 Jahre ein garantiertes Nutzungsrecht an der Sporthalle hat. Der KSL hat in dieser Zeit keine Miete zu zahlen, jedoch muss er die auf die Hallennutzung entfallenden Nebenkosten der Lebenshilfe erstatten.

 

Das Mietverhältnis endete zum 31.05.2016. Bereits vor Ablauf des Vertrages wurden Gespräche zwischen den Beteiligten aufgenommen, mit dem Ziel eine –auch rechtliche Trennung- zwischen den Nutzungen der Lebenshilfe und des KSL zu erreichen. Es ist also ein Kaufvertrag für die Kalkbergsporthalle zwischen der Lebenshilfe und dem KSL abzuschließen.

 

Es hatte sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass der gemeinsame Zugang auf dem Grundstück zu den Einrichtungen der Lebenshilfe und zur Sporthalle, die fast ausschließlich durch die Sportler des KSL genutzt wird, immer wieder Anlass zur internen Abstimmung zwischen den Verantwortlichen der Lebenshilfe und des KSL gab. 

 

Daneben besteht der Wunsch des Sportvereins, die bestehende Anlage zu modernisieren und schließlich durch eine entsprechende Umbaumaßnahme einen früheren Gebäudeeingang wieder zu öffnen, um die Räume über einen eigenen Zugang zu erschließen, was auch eine Erweiterung eines Gebäudeteils durch den KSL bedeutet. Diese Erweiterung ist nur durch die Inanspruchnahme einer Grundfläche, die zum Erbbaurecht der Lebenshilfe gehört, zu erreichen.

 

Die Lebenshilfe unterstützt die Planungen des KSL. In einem Gespräch am 12.08.16 im Rathaus konnte über die Eckpunkte des Kaufvertrages ein Einvernehmen erzielt werden. Gleichzeitig wurde auch in Terminen vor Ort festgestellt, welche Grundfläche erforderlich ist, um dem Wunsch des KSL, den Eingangsbereich zu verlegen und dadurch gleichzeitig einen zusätzlichen Sportraum zu gewinnen, nachzukommen.

 

Der KSL hat daraufhin einen Architekten beauftragt eine Planung vorzubereiten. Diese Planung befindet sich derzeit noch in der Abstimmung  mit der Lebenshilfe, es ist aber zu erwarten, dass die Angelegenheit noch bis zum Sommer mit dem Kaufvertrag abgeschlossen werden kann.

 

Seitens der Lebenshilfe wurde der Mietvertrag über die Sporthalle und der Nebenräume „bis zum Abschluss des Kaufes“ verlängert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: