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Vorlage - VO/7087/17  

 
 
Betreff: Benennung eines Mitglieds des Rates und einer Stellvertreterin/ eines Stellvertreters für das Kooperationsgremium "Rechnungsprüfung" für den neue Wahlperiode ab dem 01.11.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta Bauer
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.03.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Am 27. November 2006 wurde eine Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg, der Stadt Lüneburg sowie der Gemeinde Seevetal und der überörtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg durch des Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg abgeschlossen.

 

In § 2 dieser Zweckvereinbarung haben die Vertragsparteien die Bildung eines Kooperationsgremiums „Rechnungsprüfung“ vereinbart.

 

Dem Gremium gehören jeweils 2 Vertreter/innen der beteiligten Körperschaften bestehend aus der Hauptverwaltungsbeamtin/ dem Hauptverwaltungsbeamten und einem Mitglied des Rates bzw. Kreistages an. Vertretung ist möglich. Das Gremium tagt einmal jährlich, bei Bedarf auch öfter. Die Einladung erfolgt durch den Landkreis Lüneburg.

 

Das Gremium dient dem Zweck des regelmäßigen Austausches über die Zusammenarbeit. Es bietet Gelegenheit für Anregungen und Kritik und berät über ggf. notwendige Änderungen der Zweckvereinbarung. Es entscheidet insbesondere über Änderungen des Aufgabenumfangs im Sinne des § 1 der Zweckvereinbarung (z.B. zusätzliche Aufgaben wie Wirtschaftsprüfungen) und die daraus resultierenden Veränderungen für die Soll-Stellenzahl und die Kostenregelung.

 

Am 21.09.2009 ist die Zweckvereinbarung mit Wirkung vom 01.01.2010 fortgeschrieben worden, weil als neuer Kooperationspartner die Stadt Buchholz i.d. Nordheide hinzugekommen ist, sich der Umfang der zu übertragenen Aufgaben geändert hat, kleinere redaktionelle Änderungen erforderlich waren und die Zuständigkeit für die überörtlichen Prüfungen der Samtgemeinden und Gemeinden von den Landkreises auf die Niedersächsische  Kommunalprüfungsanstalt (NKPA) übertragen wurde. Nach Auflösung der NKPA liegt die Zuständigkeit für die überörtliche Prüfung der Samtgemeinden und Gemeinden nunmehr beim niedersächsischen Landesrechnungshof.

 

Mit der Fortschreibung der Zweckvereinbarung zum 01.01.2010 haben sich keine Änderungen zu § 2 „Kooperationsgremium“ ergeben.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge als Hauptverwaltungsbeamter hat die Vertretung im Kooperationsgremium auf die Leiterin der Stabsstelle Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement, Frau Stadtamtsrätin Jutta Bauer, delegiert.

 

Das in das Kooperationsgremium zu entsendende Ratsmitglied und eine Stellvertreterin/ ein Stellvertreter sind vom Rat zu benennen.

 

In den beiden letzten Wahlperioden wurde empfohlen und auch beschlossen, die Ratsvertretung durch den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden (Vertretung) des Rechnungsprüfungsausschusses wahrnehmen zu lassen.

 

Seit der neuen Wahlperiode ab 01.11.2016 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss mit anderen Ausschüssen zum Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform zusammengelegt.

 

Analog zur bisherigen Regelung wird vorgeschlagen, die Ratsvertretung durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden dieses Ausschusses und deren/ dessen Stellvertretung wahrnehmen zu lassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:30,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

-          Keine -

 


Beschlussvorschlag:

 

Zum Mitglied des Kooperationsgremiums „Rechnungsprüfung“ wird die/ der jeweilige Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung unf Verwaltungsreform und als Vertretung die/ der jeweilige stellvertretende Ausschussvorsitzende benannt. Beim Ausschussvorsitzenden handelt es sich zurzeit um Ratsherrn Niels Webersinn und bei seinem Stellvertreter um Ratsherrn Stefan Minks.