Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: An Ganztagsschulen und Schulen mit Übermittagsbetreuung (ÜMI) wird den Schülerinnen und Schülern gegen Entgelt eine Mittagsverpflegung angeboten. Für die Herstellung, Lieferung und Ausgabe des Mittagessens wählt die Schulleitung einen Cateringbetrieb, der den schulindividuellen Anforderungen entspricht und schlägt diesen dann für eine Beauftragung vor. Es wird ein Vertrag (Dienstleistungskonzession) zwischen der Schule, dem Fachbereich Bildung, Jugend und Soziales und dem Anbieter geschlossen. Ebenso entscheidet die Schule selbst, ob es zusätzliche Angebote im Rahmen eines Schulkiosks oder durch Snack- oder Getränke-Automaten geben soll. Maßgeblich für Auswahl des Caterers ist die Leistungsfähigkeit, die Zuverlässigkeit (z.B. Einhalten der Infektionsschutzbelehrungen, Gesundheitszeugnisse), das Verpflegungsangebot sowie die Preisgestaltung für das Schulessen.
Für den Mensabetrieb stellt der Schulträger Räumlichkeiten und Geräte (Küchenausstattung) in den Schulen zur Verfügung. Die Rechte und Pflichten aus der Überlassung und eine Kostenbeteiligung wird im Rahmen eines Nutzungsvertrages geregelt.
Das Nutzungsentgelt beträgt 5% des Vorjahresnettoumsatzes bezogen auf die jeweilige Schulverpflegung. Das Nutzungsentgelt stellt einen Kostenbeitrag für Energie, Reinigung, Müllentsorgung, Wartung, Instandsetzung und Ersatz der Küchengeräte sowie Überlassung der Räumlichkeiten dar.
Aufgrund allgemein steigender Kosten für Personal, Transport und Wareneinsatz wäre das Schulcatering häufig nur noch bei Weitergabe dieser Kosten an die Kunden wirtschaftlich möglich. Eine Erhöhung der Essenpreise ist jedoch unter Umständen sozial unverträglich und würde außerdem die Akzeptanz der Schulverpflegung reduzieren. Dabei ist es ein Ziel an den städtischen Schulen durch Ausbau, Erweiterung und Neubau von Mensen, jedem Schulkind im Rahmen der Schulverpflegung die Möglichkeit zu geben, ein gesundes und abwechslungsreiches Mittagessen in guter Qualität und zu einem vertretbaren Preis in angenehmer Umgebung anbieten zu können. Hierzu gehört auch eine Preisgestaltung, die von Schülern und Eltern aktzeptiert wird. Je nach Angebot liegt diese aktuell zwischen 2,00 Euro und 3,80 Euro je Essen.
Bei einer unentgeltlichen Überlassung der Räumlichkeiten/ Küchenausstattung für die Essenszubereitung oder Austeilung sowie bei Übernahme der Kosten für Energie, Reinigung und Müllentsorgung etc. handelt es sich um einen kommunalen Beitrag für die Schulverpflegung.
Zur Reduzierung der verbrauchsabhängigen Kosten ist die Stadt bemüht energiesparende Küchengeräte einzusetzen.
Um allen Schulen mit Mittagsverpflegung die gleichen Ausgangsbedingungen bezüglich der Schulverpflegung bieten zu können, empfiehlt die Verwaltung, dass die in den Schulen befindlichen Räumlichkeiten (Lager, Küche, Spülküche, sanitäre Anlagen, Mensa und soweit vorhanden Stellplatz) sowie die vorhandene Küchenausstattung den Caterern für die Herstellung und Ausgabe des Schulessens kostenfrei zur Verfügung gestellt werden sowie dass alle Bewirtschaftungskosten für den technischen Betrieb durch den Schulträger getragen werden. Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € b)für die Umsetzung der Maßnahmen: Verzicht auf Einnahmen von Nutzungsentgelten, jährlich zzt. etwa 1.500 Euro c) an Folgekosten: lfd. Bewirtschaftskosten für den Betrieb der Schulküchen d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse Schulen Haushaltsjahr: 2017 ff
e) mögliche Einnahmen: keine
Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass einheitlich allen Dienstleistern (Caterer) in Schulen mit städtischer Trägerschaft ab 2017 die in den Schulen befindlichen Räumlichkeiten sowie die vorhandene Küchenausstattung für die Herstellung und Ausgabe des Schulessens kostenfrei zur Verfügung gestellt werden sowie dass alle Bewirtschaftungskosten für den technischen Betrieb durch den Schulträger getragen werden. |
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