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Vorlage - VO/7079/17  

 
 
Betreff: Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen zur Kostentragung im Schulbereich
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Wiebe, Thomas
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
03.02.2017 
Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Seit der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ durch das Land Niedersachsen im Jahre 2006 haben die durch die Schulleitungen wahrzunehmenden Aufgaben zugenommen. Daneben haben sich durch die Weiterentwicklungen in den Bereichen Ganztagsschule, EDV und Schulsozialarbeit zusätzliche Aufgabenfelder ergeben, für die es bisher keine trennscharfe Zuständigkeits- und Finanzierungsregelungen gegeben hat.

Daraufhin sind die kommunalen Spitzenverbände mit dem Kultusministerium ins Gespräch gegangen, um hier Regelungen zu erreichen, die die notwendig gewordenen Mehraufwendungen der Kommunen ausgleichen.

 

Nach jahrelangen Verhandlungen konnte zu den Themen „Schulverwaltungskräfte“, „EDV-Administration“, „Mittagessen in Schulen“ und „Schulsozialarbeit“ eine Einigung erreicht werden.

 

Das Präsidium des NST hat dem Kompromisspapier am 07.12.2016 zugestimmt.

 

Das Ergebnis der Verhandlungen wurde in eine Vereinbarung gefasst, die mit Datum vom 12.12.16 von den Partnern unterzeichnet wurde.

 

Für die Hansestadt ergeben sich daraus folgende Ergebnisse:

 

Schulverwaltungskräfte

Das Land hat hier erstmalig den durch das Land seit der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ im Jahre 2006 entstandenen Verwaltungsaufwand in den Sekretariaten für die Kommunen anerkannt.

Ab dem Jahre 2017 erhalten die nieders. Schulträger einen Ausgleich von 8 Mio. €.

 

Damit können personelle Mehraufwendungen zur Unterstützung der Schulleitungen in den Schulsekretariaten aufgefangen werden. Für die Hansestadt bedeutet dies, dass die bereits in den vergangenen Jahren notwendigen Stundenerhöhungen an städtischen Schulen damit in stärkerem Maße gegenfinanziert werden.

 

EDV-Administration

Hier hatte bereits seit 2003 das Land den Aufwand der Schulträger für die Bereitstellung von EDV-Personal zur Administration der pädagogischen EDV-Infrastruktur durch eine Zahlung von 5 Mio. € anerkannt. Inzwischen haben sich aber die administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit einer zeitgemäßen EDV in der Schule deutlich erhöht.

Es ist hierzu auf die städtische Arbeitsgruppe „EDV in Schulen“ zu verweisen, die ein neues IT-Ausstattungs- und Betriebskonzept entwickelt.

 

Das Land Niedersachsen erhöht ab dem HHJ 2017 den o.g Betrag auf 11 Mio. €. Gleichzeitig verpflichten sich die Kommunen, die Systemadministration in den Schulen sicher zu stellen.

Im EDV-Bereich der Hansestadt sind rechnerisch 2,5 Mitarbeiter mit der Adminsitration befasst. Der erhöhte Erstattungsbetrag des Landes trägt zur Gegenfinanzierung dieser Stellen bei.

 

Mittagessen in Schulen

Land und Kommunale Spitzenverbände sehen keinen wesentlichen Nachsteuerungsbedarf bei der Ausgestaltung der Mittagsverpflegung. Sie sind sich enig, dass das Mittagessen eine wesentliche sächliche Voraussetzung für eine gelingende Ganztagsschule ist.

Die auch in Lüneburger Schulen entwickelte vielfältige Organisationsstruktur hat als Grundlage das jeweilige pädagogische Konzept für den Ganztagsunterricht.

In dem pädagogischen Konzept werden auch die Erwartungen der Eltern mit berücksichtigt.

Die Hansestadt hat von Beginn an den Ganztagsschulen eine einheitliche Küchenstruktur zur Verfügung gestellt: die Einrichtung einer Ausgabeküche und Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Ablauforganisation.

 

Das hat zu Zufriedenheit und Identifikation mit dem Angebot in den Schulen geführt.

 

Schulsozialarbeit

Erstmalig hat das Land die soziale Arbeit in Schulen als Tätigkeit in schulischer Verantwortung anerkannt. Demzufolge wird das Land diesen Bildungsauftrag innerhalb der Ganztagsschule noch konzeptionell erfassen. Auch sollen die Schnittstellen zur Kinder- und Jugendsozialarbeit der Kommunen noch definiert werden.

Das Land wird die pädagogischen Mitarbeiter einstellen und ggfs. die bereits beschäftigten kommunalen Bediensteten im Rahmen seines Programmes übernehmen.

 

Somit werden ab 2017 auch in der Hansestadt beide Oberschulen (Am Wasserturm und Christianischule) und die IGS Lüneburg landesfinanzierte Schulsozialarbeit erhalten, bzw. wird die dort bereits bestehende Arbeit fortgesetzt.

 

Auch konnte im Rahmen von Ganztags-Grundschulen die GS Igelschule bereits eine landesfinanzierte Schulsozialarbeiterstelle erhalten. Die Hansestadt hat daher zum 01.01.17 die vom Landkreis Lüneburg finanziert Stelle an der Igelschule eingestellt.

 

Das Land beabsichtigt ab 2019 alle Grundschulen (und nach Möglichkeit auch Gymnasien) entsprechend auszustatten. Dieser späte Zeitpunkt wird der Anforderungen einer kontinuierlichen Schulsozialarbeit nicht gerecht. Gerade unter dem Eindruck vieler Kinder aus geflüchteten Familien an den Schulen hat das Land die Chance verpasst, hier praktisch „nahtlos“ die bereits laufende und bewährte Schulsozialarbeit als eigene Aufgabe fortzuführen. 

 

Erneut ist der Landkreis Lüneburg eingesprungen; der Kreistag hat am 19.12.2016 den Beschluss gefasst, für alle nicht vom Land versorgten Grundschulen in Stadt und Landkreis die Schulsozialarbeit bis zur Übernahme durch das Land fortzuführen.   

Damit besteht für alle Grundschulen und den dortigen Trägern der Schulsozialarbeit  weiterhin Planungssicherheit.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:50,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: