Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 10.12.2001 die 1. Änderung der Richtlinien zur Förderung der freien Jugendhilfe vom 17.06.1993 (Anlage 1, 51-05 Förderung der freien Jugendhilfe) beschlossen. Die Richtlinie betreffend Zuschüsse zur Kinder- und Jugendbetreuung (Anlage 2, 51-04 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung) stammt vom 20.03.1986. Seitdem bzw seit 2001 erfolgten keine Anpassungen der Fördersätze bzw. Zuschüsse. Seitens der Jugendverbände, insbesondere vertreten durch den Stadtjugendring, besteht der Wunsch nach Aktualisierung. Die Inanspruchnahme der Förderung nach diesen Richtlinien konzentriert sich auf Zuschüsse an den Stadtjugendring gem. 3.1. der Richtlinien und auf Freizeiten, Fahrten und Lager gem. 6. Die Richtlinie 51-04 bedarf insbesondere einer Anpassung in Bezug auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Zur Erarbeitung einer neuen Fassung der Richtlinien 51-04 und 51-05 wird die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zusammen mit dem Stadtjugendring und der Verwaltung angeregt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 30,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der JHA beschließt die Gründung einer interfraktionellen AG mit dem Stadtjugendring und stellt fest, dass die AG aus folgenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses besteht:
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