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Vorlage - VO/6948/16  

 
 
Betreff: Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH - Wirtschaftsplan 2017
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Larisch, Björn
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Kubisch, Katrin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
12.12.2016 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In der nächsten Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH wird der Wirtschaftsplan 2017 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH mit Weisungen zu versehen.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 17.11.2016 den von der Geschäftsführung aufgestellten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 beraten und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen.

 

Der Jahresüberschuss 2017 ist mit 817.000 € geplant bei Gesamterlösen von 69.641.000 €.

 


 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine

c)  an Folgekosten:keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:    keine


Anlage/n:

 

Wirtschaftsplan 2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2017 (21 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2017 der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH inklusive einer Kreditaufnahme von bis zu 6.000.000 € und eines Kassenkredites von bis zu 1.000.000 € zuzustimmen.