Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Verwaltung schlägt die Sitzordnung entsprechend dem als Anlage beigefügten Sitzplan vor. Die Sitzordnung war Gegenstand der Abstimmungsgespräche der Fraktionsvorsitzenden am 26.10.2016, es konnte jedoch keine Einigung erzielt werden.
Nach § 63 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) entscheidet die / der Ratsvorsitzende im Rahmen des ihm zustehenden Hausrechts über die Sitzordnung.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Sitzplan
Beschlussvorschlag:
Die / Der Ratsvorsitzende weist den Fraktionen im Rat der Hansestadt Lüneburg ihre Sitzplätze gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zu.
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