Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Gebührenkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
1. Betriebsabrechnung 2015 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg Die Betriebsabrechnung 2015 weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 243,0 T€ aus. Der Ergebnisvortrag aus 2013 sowie die Ergebnisverzinsung führen insgesamt zu einem negativen Gesamtergebnis von rd. 76,7 T€.
2. Gebührenbedarfsberechnung der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2017 Die derzeitige Abfallbeseitungsgebühr gilt seit dem 01.01.2013. Sie wurden im Jahr 2015 über eine einjährige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2014 für das Jahr 2016 beschlossen. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Aufgrund von steigenden Kosten bedingt durch beispielsweise Tarifverhandlungen ist ein negativer Trend in der Abfallbeseitigung erkennbar. Es wird empfohlen die Abfallgebühr für den Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2017 nicht anzupassen. Eine Gebührenanpassung in den Folgejahren ist jedoch nicht auszuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Betriebsabrechnung 2015 für das Entsorgungsgebiet Hansestadt Lüneburg - Gebührenbedarfsberechnung 2017 für das Entsorgungsgebiet Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 30.11.2016 gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2015 und Gebührenbedarfsberechnung 2017 im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |