Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Betriebsabrechnung 2015 (Anlage 1) weist ein negatives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 1,07 Mio. € aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2013 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 1,06 Mio. €.
Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2015 auf Basis der Betriebsabrechnung 2014 für das Jahr 2016 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.
Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2015 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2017 ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2017 (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Aufgrund der erhöhten Kostenstruktur ist ein negativer Trend im Schmutzwasserbereich erkennbar. Daher ist eine erneute Gebührenanpassung in den Folgejahren nicht auszuschließen.
Niederschlagswasserbeseitigung:
Der Kostenträgerrechnung ist zu entnehmen, dass die Gebührenüberschüsse der Niederschlagswasserbeseitigung abgebaut werden.
Die detaillierte Kostenträgerrechnung ist der Anlage 3 zu entnehmen und dient in der Gebührenbedarfsberechnung als Basis der getrennten Gebühr.
Es wird empfohlen, die derzeitigen Abwasserbeseitigungsgebühren nicht zu verändern.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) - Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung - Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2017
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2015 der Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung der Schmutzwasserbeseitigung für 2017 wird zugestimmt. Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühren bleiben unverändert.
Der Gebührenbedarfsberechnung der Niederschlagswasserbeseitigung für 2017 wird zugestimmt. Die Niederschlagswassergebühren bleiben unverändert.
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