Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Durch die Änderungen zum Niedersächsischen Schulgesetz in
der Fassung des Änderungsgesetzes vom 02.07.2003 „Gesetz zur Verbesserung von
Bildungsqualität und zur Sicherung von Schulstandorten„ ( Nds. GVBl. Nr.
16/2003 Seite 244 ff), in Kraft getreten zum 01.08.2004, und durch anstehende Änderungen
von verschiedenen Nebenvorschriften, werden umfassende Veränderungen in der
Schullandschaft der Stadt Lüneburg notwendig. Im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des
Schulentwicklungsplanes zum 01.01.2005 ( Entwurf zur Änderung der Verordnung
zur Schulentwicklungsplanung – VO-SEP - hat die Bezirksregierung Lüneburg
gewünscht, dass die Schulträger bzw. Träger der Schulentwicklungsplanung ihre
Planungen so zügig vorantreiben, dass bis spätestens zum Jahresende 2003
genehmigungsfähige Planungen nach § 106 NSchG vorgelegt werden können. Stadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg haben vereinbart, eine
gemeinsame Schulentwicklungsplanung zu betreiben und insoweit alle Absichten
aufeinander abzustimmen und einvernehmlich vorzugehen. Im Verlauf der bisherigen Gespräche mit dem Landkreis
Lüneburg wurden folgende Eckpunkte für die gemeinsame Vorgehensweise von Stadt
und Landkreis festgestellt: Wie eine erste Auswertung ergab, wird es auch nach der
Abschaffung der Orientierungsstufe als eigenständige Schulform und der
„Verteilung“ der Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgänge auf die Klassen 5
und 6 der weiterführenden Schulen möglich sein, mit dem vorhandenen Raumbestand
an allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) in der Stadt insgesamt auszukommen. Es wird sich dabei nicht immer vermeiden lassen, dass
einigen Schulen eine oder ggfs. auch mehrere Außenstellen zugeordnet werden. Beeinträchtigt werden die Planungen durch jetzt angelaufene
Sanierung einzelner Schulen, in denen Schadstoffe gefunden wurden. In besonderer
Weise gilt dies für das Schulzentrum Kaltenmoor und die Herderschule, aber auch
für die Anne-Frank-Schule und die Schulen in Lüne. Gesperrte Räume und weitere Einschränkungen in der Nutzung
sind daher mit zu berücksichtigen. Um insgesamt die Versorgung
der Schulen mit Unterrichtsräumen an der richtigen Stelle sicherzustellen,
bedarf es politischer und organisatorischer Entscheidungen, die, miteinander
verzahnt, eine optimale Nutzung durch die Schulen und ihre Schülerinnen und
Schüler möglich machen. Daher halten die Schulverwaltungen von Landkreis und Stadt
zumindest befristet die Einrichtung von Schulbezirken für die Jahrgangsstufen
5-10 für sinnvoll. Wesentliches Argument hierfür ist die Tatsache, dass es
notwendig ist, die Schülerströme zu steuern; zumindest solange die Zahl der
Schüler in Stadt und Landkreis noch ansteigt und das künftige Verhalten der
Eltern bei der Wahl der Schulform nicht genau abschätzbar ist. Auch ist bereits erkennbar, dass es für die drei Gymnasien
der Stadt notwendig ist, Außenstellen zu bilden. Damit wären auch diese Schulen
mit Räumen in städtischen Schulgebäuden versorgt. Durch die bestehenden Wechselbeziehungen zum Landkreis ist
es erforderlich, die vorhandene und künftige Entwicklung im Landkreis mit zu
beobachten und in die gemeinsamen Überlegungen und Entscheidungen
einzubeziehen. Hierzu hat es Abstimmungsgespräche der Schulverwaltungen von
Stadt und Landkreis, aber auch mit Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden,
gegeben. Dazu darf auf die gemeinsame Sitzung des
Schulgrundsatzausschusses von Stadt und Landkreis am Montag, dem 22.09.03
verwiesen werden. Schwerpunkt dieser Darstellung ist die Situation in der
Stadt Lüneburg. Die Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus den
Bereichen Oedeme-Süd/ Schaperdrift/Teufelsküche soll ab Klasse 5
möglichst im Schulzentrum Oedeme erfolgen. Die Notwendigkeit einer
Umorientierung nach Embsen wird nicht gesehen. Eine Versorgung von Schülern aus Häcklingen durch
Schulangebote in Embsen bzw. Oedeme ist nicht zwingend geboten. Diese
Lüneburger Schüler könnten in der Stadt selbst beschult werden. Gleichwohl ist
der Wunsch Häcklinger Eltern verständlich, wenn diese aufgrund des kurzen
Schulwegs ihre Kinder im SZ Oedeme oder in Embsen beschulen lassen möchten. Die Schülerinnen und Schüler aus den Grundschulen Wendisch
Evern und Barendorf besuchen ab Klasse 5 künftig nicht mehr das
Schulzentrum Kaltenmoor, sondern die weiterführende Schule ihres
Einzugsbereichs ( ggfs. Schulbezirk). Der HS Kreideberg ist es für das kommende Schuljahr nur
durch besondere Anstrengungen gelungen, den 7. Jahrgang zweizügig zu führen. Für die künftigen 5. , 6. und 7. Klassen zum 01.08.04 muss
von einer Einzügigkeit ausgegangen werden.
Daher ist der Standort einer Hauptschule auf dem Kreideberg
ab Sommer 2004 aufzugeben. Für die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule
Kreideberg wird eine Beschulung (je nach Wohnlage) dieser Schüler an den HS
Oedeme, Stadtmitte und Bardowick (Ochtmissen-Altdorf und Krähornsberg)
überlegt. Hinsichtlich der Einrichtung von Außenstellen für Gymnasien
hat der Landkreis entschieden, weitere Raumkapazitäten am Standort Bardowick
nicht zu schaffen. Die bisherigen OS-Räume sind fest für die Realschule verplant. Daher wird vorgeschlagen, den Gedanken, in Bardowick eine
Außenstelle der Herderschule einzurichten, nicht weiter zu verfolgen. Die Herderschule
wird im Rahmen ihrer räumlichen Möglichkeiten auch weiterhin die Gymnasiasten
aus Bardowick aufnehmen. Für die Schule wird eine Außenstelle in den Räumen der
ehemaligen OS + HS Kreideberg eingerichtet. Die Entwicklung der Christiani-Schule als
Ganztagsschule sollte beobachtet werden. Die Schülerschaft der
Christiani-Schule hat sich in der Vergangenheit fast zur Hälfte aus Schülern der Samtgemeinde Bardowick gebildet.
Ziel der Stadt und der
Schule ist es, diese Realschule weiterhin als vierzügige Schule anzubieten. Durch die Verwaltung des
Landkreises werden Bemühungen, in Bleckede ein Gymnasium mit den Klassen 5 bis
10 einzurichten, begrüsst. Es ist vorstellbar, hier eine Kooperation mit dem Johanneum
vorzusehen, welches dann für die Oberstufe Klassen 11 und 12 die Beschulung in
Lüneburg fortführt. Diese Entscheidung würde auch das Johanneum für die 5. bis
10. Klassen um die Schüler aus dem Einzugsgebiet Bleckede / Dahlenburg
entlasten. Das Johanneum wird eine Außenstelle in den Räumen der OS
Kaltenmoor erhalten. In den Räumen der OS Lüne wird bei Bedarf die
Außenstelle eines Gymnasiums eingerichtet. Adendorfer Schüler, die ein Gymnasium besuchen wollen, könnten, soweit
diese in einer gewissen Randlage zu Lüneburg, etwa im südlichen Bereich der
Artlenburger Landstraße, wohnen, in dieser gymnasialen Außenstelle im Gebäude
der OS Lüne beschult werden. Dazu wäre noch festzulegen, welche Außenstelle eines
Gymnasiums dies sein könnte, wie viele Räume dort zur Verfügung stehen und
welche Zahl Adendorfer Gymnasiasten ggfs. dort beschult werden könnte. Die Wilhelm-Raabe-Schule soll ihre Außenstelle in den
Räumen der OS Stadtmitte erhalten. Die Hauptschule
Stadtmitte soll dreizügig bleiben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Schulausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, entsprechend zu verfahren. |
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