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Vorlage - VO/0707/03  

 
 
Betreff: Umsetzung von Schulreform und Schulentwicklungsplanung in Stadt und Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiebe, ThomasAktenzeichen:40 11 10
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Beteiligt:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport
Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
17.09.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Durch die Änderungen zum Niedersächsischen Schulgesetz in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 02.07.2003 „Gesetz zur Verbesserung von Bildungsqualität und zur Sicherung von Schulstandorten„ ( Nds. GVBl. Nr. 16/2003 Seite 244 ff), in Kraft getreten zum 01.08.2004, und durch anstehende Änderungen von verschiedenen Nebenvorschriften, werden umfassende Veränderungen in der Schullandschaft der Stadt Lüneburg notwendig.

 

Im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Schulentwicklungsplanes zum 01.01.2005 ( Entwurf zur Änderung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung – VO-SEP - hat die Bezirksregierung Lüneburg gewünscht, dass die Schulträger bzw. Träger der Schulentwicklungsplanung ihre Planungen so zügig vorantreiben, dass bis spätestens zum Jahresende 2003 genehmigungsfähige Planungen nach § 106 NSchG vorgelegt werden können.

 

Stadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg haben vereinbart, eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung zu betreiben und insoweit alle Absichten aufeinander abzustimmen und einvernehmlich vorzugehen.

 

Im Verlauf der bisherigen Gespräche mit dem Landkreis Lüneburg wurden folgende Eckpunkte für die gemeinsame Vorgehensweise von Stadt und Landkreis festgestellt:

 

Wie eine erste Auswertung ergab, wird es auch nach der Abschaffung der Orientierungsstufe als eigenständige Schulform und der „Verteilung“ der Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgänge auf die Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen möglich sein, mit dem vorhandenen Raumbestand an allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) in der Stadt insgesamt auszukommen.

Es wird sich dabei nicht immer vermeiden lassen, dass einigen Schulen eine oder ggfs. auch mehrere Außenstellen zugeordnet werden.

 

Beeinträchtigt werden die Planungen durch jetzt angelaufene Sanierung einzelner Schulen, in denen Schadstoffe gefunden wurden. In besonderer Weise gilt dies für das Schulzentrum Kaltenmoor und die Herderschule, aber auch für die Anne-Frank-Schule und die Schulen in Lüne. 

Gesperrte Räume und weitere Einschränkungen in der Nutzung sind daher mit zu berücksichtigen.

 

Um insgesamt die Versorgung der Schulen mit Unterrichtsräumen an der richtigen Stelle sicherzustellen, bedarf es politischer und organisatorischer Entscheidungen, die, miteinander verzahnt, eine optimale Nutzung durch die Schulen und ihre Schülerinnen und Schüler möglich machen.

 

Daher halten die Schulverwaltungen von Landkreis und Stadt zumindest befristet die Einrichtung von Schulbezirken für die Jahrgangsstufen 5-10 für sinnvoll.

Wesentliches Argument hierfür ist die Tatsache, dass es notwendig ist, die Schülerströme zu steuern; zumindest solange die Zahl der Schüler in Stadt und Landkreis noch ansteigt und das künftige Verhalten der Eltern bei der Wahl der Schulform nicht genau abschätzbar ist.

 

Auch ist bereits erkennbar, dass es für die drei Gymnasien der Stadt notwendig ist, Außenstellen zu bilden. Damit wären auch diese Schulen mit Räumen in städtischen Schulgebäuden versorgt.

 

Durch die bestehenden Wechselbeziehungen zum Landkreis ist es erforderlich, die vorhandene und künftige Entwicklung im Landkreis mit zu beobachten und in die gemeinsamen Überlegungen und Entscheidungen einzubeziehen.

Hierzu hat es Abstimmungsgespräche der Schulverwaltungen von Stadt und Landkreis, aber auch mit Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden, gegeben.

 

Dazu darf auf die gemeinsame Sitzung des Schulgrundsatzausschusses von Stadt und Landkreis am Montag, dem 22.09.03 verwiesen werden.

 

Schwerpunkt dieser Darstellung ist die Situation in der Stadt Lüneburg.

 

Die Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus den Bereichen Oedeme-Süd/ Schaperdrift/Teufelsküche soll ab Klasse 5 möglichst im Schulzentrum Oedeme erfolgen. Die Notwendigkeit einer Umorientierung nach Embsen wird nicht gesehen.

 

Eine Versorgung von Schülern aus Häcklingen durch Schulangebote in Embsen bzw. Oedeme ist nicht zwingend geboten. Diese Lüneburger Schüler könnten in der Stadt selbst beschult werden. Gleichwohl ist der Wunsch Häcklinger Eltern verständlich, wenn diese aufgrund des kurzen Schulwegs ihre Kinder im SZ Oedeme oder in Embsen beschulen lassen möchten.

 

Die Schülerinnen und Schüler aus den Grundschulen Wendisch Evern und Baren­dorf besuchen ab Klasse 5 künftig nicht mehr das Schulzentrum Kaltenmoor, sondern die weiterführende Schule ihres Einzugsbereichs ( ggfs. Schulbezirk).

 

Der HS Kreideberg ist es für das kommende Schuljahr nur durch besondere Anstrengungen gelungen, den 7. Jahrgang zweizügig zu führen.

Für die künftigen 5. , 6. und 7. Klassen zum 01.08.04 muss von einer Einzügigkeit ausgegangen werden. 

Daher ist der Standort einer Hauptschule auf dem Kreideberg ab Sommer 2004 aufzugeben.

Für die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule Kreideberg wird eine Beschulung (je nach Wohnlage) dieser Schüler an den HS Oedeme, Stadtmitte und Bardowick (Ochtmissen-Altdorf und Krähorns­berg) überlegt.

 

Hinsichtlich der Einrichtung von Außenstellen für Gymnasien hat der Landkreis entschieden, weitere Raumkapazitäten am Standort Bardowick nicht zu schaffen. Die bisherigen OS-Räume sind fest für die Realschule verplant.

Daher wird vorgeschlagen, den Gedanken, in Bardowick eine Außenstelle der Herderschule einzurichten, nicht weiter zu verfolgen.

 

Die Herderschule wird im Rahmen ihrer räumlichen Möglichkeiten auch weiterhin die Gymnasiasten aus Bardowick aufnehmen. Für die Schule wird eine Außenstelle in den Räumen der ehemaligen OS + HS Kreideberg eingerichtet.

 

Die Entwicklung der Christiani-Schule als Ganztagsschule sollte beobachtet werden. Die Schülerschaft der Christiani-Schule hat sich in der Vergangenheit  fast zur Hälfte aus Schülern der Samtgemeinde Bardowick gebildet.

Ziel der Stadt und der Schule ist es, diese Realschule weiterhin als vierzügige Schule anzubieten.

 

Durch die Verwaltung des Landkreises werden Bemühungen, in Bleckede ein Gymnasium mit den Klassen 5 bis 10 einzurichten, begrüsst.

 

Es ist vorstellbar, hier eine Kooperation mit dem Johanneum vorzusehen, welches dann für die Oberstufe Klassen 11 und 12 die Beschulung in Lüneburg fortführt.

Diese Entscheidung würde auch das Johanneum für die 5. bis 10. Klassen um die Schüler aus dem Einzugsgebiet Bleckede / Dahlenburg entlasten.

Das Johanneum wird eine Außenstelle in den Räumen der OS Kaltenmoor er­halten.

 

In den Räumen der OS Lüne wird bei Bedarf die Außenstelle eines Gymnasiums eingerichtet.

 

Adendorfer Schüler, die ein Gymnasium besuchen wollen, könnten, soweit diese in einer gewissen Randlage zu Lüneburg, etwa im südlichen Bereich der Artlenburger Landstraße, wohnen, in dieser gymnasialen Außenstelle im Gebäude der OS Lüne beschult werden.

Dazu wäre noch festzulegen, welche Außenstelle eines Gymnasiums dies sein könnte, wie viele Räume dort zur Verfügung stehen und welche Zahl Adendorfer Gymnasiasten ggfs. dort beschult werden könnte.

 

Die Wilhelm-Raabe-Schule soll ihre Außenstelle in den Räumen der OS Stadtmitte erhalten.

 

Die Hauptschule Stadtmitte soll dreizügig bleiben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:


 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, entsprechend zu verfahren.