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Vorlage - VO/6887/16  

 
 
Betreff: Wahl der Bürgermeister/innen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.11.2016 
Konstituierende Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Vertreter/-innen des Oberbürgermeisters, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten. Die Reihenfolge der Vertreterinnen und Vertreter wird vom Rat festgelegt (§ 81 Abs. 2 Satz 2 NKomVG i. V. m. § 22 der Geschäftsordnung des Rates). Die Vertreterinnen und Vertreter führen in kreisfreien und großen selbständigen Gemeinden die Bezeichnung Bürgermeisterin oder Bürgermeister.

 

Die Wahl wird entsprechend der Reihenfolge der Vertretung durchgeführt, d. h. es wird zunächst die erste Stellvertreterin oder der erste Stellvertreter gewählt, danach ggf. der oder die Zweite und Dritte.

 

Gewählt wird gemäß § 67 Satz 1 NKomVG schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen (§ 67 Satz 2 NKomVG).

 

Gemäß § 67 Satz 3 bis 7 NKomVG ist die Person gewählt, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat (mindestens 22 Stimmen). Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die/der Ratsvorsitzende zu ziehen hat.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja / Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


 

 


Beschlussvorschlag:

Die Zahl der Vertreter/innen beträgt: ________

 

Zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister werden gewählt:

 

1.      Vertreter/in______________________________

 

bei ___ Ja- / ___ Nein-Stimmen / ___ Enthaltungen

 

2.      Vertreter/in______________________________

 

bei ___ Ja- / ___ Nein-Stimmen / ___ Enthaltungen

 

3.      Vertreter/in______________________________

 

bei ___ Ja- / ___ Nein-Stimmen / ___ Enthaltungen