Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Nach § 69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung, in der über den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt hinaus alle Regelungen zu treffen sind, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Beratung und Entscheidung notwendig sind. Die Gültigkeit der Geschäftsordnung endet mit Ablauf der allgemeinen Wahlperiode. Der neu gebildete Rat muss sich daher in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung geben.
Ausgehend von der Geschäftsordnung der letzten Wahlperiode wurde in Abstimmung mit den Fraktionen die Geschäftsordnung überarbeitet und teilweise neu gefasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Synopse der Geschäftsordnung Änderungsantrag 1 Änderungsantrag 2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Geschäftsordnung mit den in der Anlage beigefügten Änderungen.
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