Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg und der Landkreis Lüneburg unterstützen seit Jahren den Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ beim Betrieb des Frauenhauses durch freiwillige Zuwendungen. Mit der Zuwendung wird die Beratung, Unterbringung und die Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kindern durch Zufluchtstätten unterstützt. Hierdurch leistet die Hansestadt Lüneburg einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.
Aktuell liegt weder eine Richtlinie noch ein entsprechender Richtlinienentwurf zur Förderung des Landes vor. Da eine Förderung des Landes derzeit nicht konkretisiert werden kann, ist die genaue Höhe des Förderbedarfes des Frauenhauses seitens der Hansestadt und des Landkreises nicht zu bestimmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass für das Frauenhaus ein über den Landeszuschuss hinausgehender Förderbedarf bestehen wird.
Da der genau erforderliche Förderbetrag durch die Hansestadt zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden kann, schlägt die Verwaltung vor, einen einmaligen Zuschuss bis zu einer Höhe von 11.000 € zu bewilligen, soweit die zur Sicherung der Liquidität zum Jahresanfang 2017 des Vereins „Frauen helfen Frauen“ zum Betrieb des Frauenhaues erforderlich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 Produkt / Kostenträger: 315602/31560203 (4318190) Haushaltsjahr: 2017
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschuss nehmen die Zahlung eines einmaligen Zuschusses bis zu einer Höhe von 11.000 € zur Sicherung der Liquidität zum Jahresanfang 2017 zustimmend zur Kenntnis.
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