Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Laut der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg für die Verleihung des Ehrenringes soll dieser an natürliche Personen verliehen werden, die sich um die Hansestadt oder ihre Bürger in außergewöhnlichem Maß verdient gemacht haben. Das ist nach Ziffer 1 der Richtlinie für die Verleihung des Ehrenringes der Fall, wenn der Betreffende das Ansehen der Stadt, die Entwicklung der Stadt oder das allgemeine Wohl der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt in besonderer Weise gefördert hat. Zuletzt wurde der Ehrenring mit Beschluss des Rates vom 15.11.2012 an den ehemaligen Stadtbrandmeister Herrn Matthias Kleps verliehen.
Durch seine langjährige, ehrenamtliche Tätigkeit im Rat der Hansestadt Lüneburg und in dessen Gremien (25 Jahre), als Fraktionsvorsitzender, als Bauausschussvorsitzender, als Ortsvorsteher der Ortschaft Ebensberg, sowie aufgrund seines langjährigen Engagements in der Deutsch-Estnischen Gesellschaft Lüneburg zum Wohle der Städtepartnerschaft zu Tartu/ Estland erfüllt
Herr Heiko Dörbaum
die Voraussetzungen (Ziffer 1.3 der Richtlinie) für die Auszeichnung mit einem Ehrenring der Hansestadt Lüneburg.
Ebenfalls durch ihre langjährige, ehrenamtliche Tätigkeit im Rat der Hansestadt Lüneburg und in dessen Gremien (25 Jahre), als Fraktionsvorsitzende, als Jugendhilfeausschussvorsitzende sowie als Bürgermeisterin in der Funktion der ehrenamtlichen Vertreterin des Oberbürgermeisters erfüllt
Frau Regina Baumgarten
nach o. g. Ziffer der Richtlinie die Voraussetzungen für die Auszeichnung mit dem Ehrenring der Hansestadt Lüneburg.
Im Nachgang der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 27.09.2016 regten die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen an, für seine langjährige, ehrenamtliche Tätigkeit im Rat der Hansestadt Lüneburg und in dessen Gremien (29 Jahre), als Fraktionsvorsitzender, sowie als Bürgermeister in der Funktion des ehrenamtlichen Vertreters des Oberbürgermeisters möge auch
Herr Andreas Meihsies
den Ehrenring verliehen bekommen. Auch er erfüllt nach o. g. Ziffer der Richtlinie die Voraussetzungen für die Auszeichnung mit dem Ehrenring der Hansestadt Lüneburg.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:25,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:ca. 2.700,- € pro Ring c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
- Richtlinie zur Verleihung des Ehrenringes
Beschlussvorschlag:
In Dank und Anerkennung für die langjährige, ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lüneburg wird
der Ehrenring der Hansestadt Lüneburg verliehen.
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