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Vorlage - VO/6607/16-1  

 
 
Betreff: Konzeptionelle Weiterentwicklung des Schülerhortes Papenstraße zu einer Jugendhilfemaßnahme
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela KrügerBezüglich:
VO/6607/16
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
20.10.2016 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Seit Anfang der 80er Jahre betreibt die Hansestadt Lüneburg eine Horteinrichtung, die auf den Personenkreis in der Altersspanne von 10 bis 14 Jahren ausgerichtet ist.

Zwischenzeitlich hat sich der Betreuungsbedarf der Kinder in der Einrichtung verändert. Zunehmend besuchen Kinder mit einem besonderen sozialpädagogischen Betreuungsbedarf und multiplen Problemlagen die Einrichtung. Der Bedarf der Kinder lag und liegt immer weiter im Bereich intensiverer Betreuungsangebote entsprechend den Voraussetzungen der Hilfen zur Erziehung. Integration in Schule und Zusammenarbeit mit den Eltern stand immer im Mittelpunkt der Arbeit der Einrichtung, bedarf aber in der nun benötigten Intensität den Rahmen der Hilfen zur Erziehung und der Hilfeplanung gem. §§ 27 ff, 36 SGB VIII.

Die aktuellen fachpolitischen Diskussionen stellen den Gedanken der Inklusion und der Teilhabe in den Vordergrund. Die Lebenswelt Schule als Ort von Hilfe und Unterstützung wird wichtiger, was auch an der Entwicklung hin zur Ganztagsschule deutlich wird. Die Hansestadt Lüneburg verfolgt diesen Ansatz auch in ihrer Stadtteilarbeit, die sozialräumlich und vor Ort angesiedelt ist. Hilfen werden bedarfsorientiert, niedrigschwellig und im Sozialraum organisiert.

Ziel der Neuausrichtung des Angebotes ist entsprechend diesem Ansatz die bedarfsgerechtere und intensivere Betreuung und Begleitung der Kinder in Schule und im Sozialraum, um diese in die bestehenden Systeme zu inkludieren. Die Schule als Lebens- und Lernort soll hier mit einem ergänzenden pädagogischen Angebot für die Kinder erhalten bleiben.

 

Neben dem beschriebenen Bedarf besteht im Bereich der Unterbringung in einer Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII ebenfalls die Notwendigkeit, flexiblere Hilfen, insbesondere im Anschluss an eine Tagesgruppenunterbringung zu installieren. Zielsetzung ist die schnellere und effektivere Integration in Schule, Familie und bestehende Angebote der Stadtteilarbeit.

 

Der Anbieter bzw. Träger einer solchen Maßnahme muss über Erfahrungen in den Arbeitsfeldern Tagesgruppe, Jugendhilfe und Schule verfügen.

Der „Verband sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE)“ ist in allen diesen Arbeitsfeldern tätig und hat einen Konzeptentwurf vorgestellt, der den genannten Bedarf abdeckt.

 

Dieser Entwurf wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des VSE und Mitarbeitern des Fachbereiches Soziales und Bildung erarbeitet.

 

Das Angebot ist so konzipiert, dass es zu einer engen Kooperation von Freizeit- und Förderangeboten sowie einer Verknüpfung mit dem System Schule kommt. Die Ressourcen in der Herkunftsfamilie werden gestärkt und Unterstützung vor Ort organisiert.

 

Das als soziale Gruppenarbeit gem. §29 SGB VIII angelegte Konzept besteht aus zwei wesentlichen Elementen:

 

  1. Tägliche Treffen ermöglichen es, dass Gruppenleben erlernt werden kann und soziale Kompetenz aufgebaut wird. Zudem wird durch diese Struktur sichergestellt, dass eine zielgerichtete Betreuung erfolgt.

 

  1. Einzelfallbezogene Unterstützung und sozialräumliche Anbindung soll individuell organsiert werden. Teilhabe soll konkret ermöglicht werden, wie z.B. Einbindung in Vereine und Umfeld.

 

Dabei wird mit einem Phasenmodell gearbeitet, das nach einer Kennenlernphase eine Arbeitsphase und danach eine Loslösungsphase vorsieht. Das Angebot ist als Richtwert auf die Dauer eines Jahres ausgerichtet.

 

Der VSE besitzt ein großes Repertoire an Erfahrungen in diesem Bereich, so unterhält er in Niedersachsen und Hamburg einen breites Spektrum an stationären, teilstationären, ambulanten und sozialräumlich ausgerichteten Jugendhilfeangeboten in Zusammenarbeit mit  Schule.

 

Gemäß § 4, Absatz 2 SGB VIII  soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen, „soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können“. Hierfür ist der VSE als Träger der freien Jugendhilfe, mit seinem breiten Angebotsspektrum und dem Konzeptvorschlag bestens geeignet.

 

Die konzeptionelle Weiterentwicklung des Schülerhortes wurde bereits in der Ausschusssitzung am 21.06.2016 beraten. Die Vorlage sah in der Beratungsfolge den Verwaltungsausschuss und den Rat vor. Gemäß der Satzung der Hansestadt Lüneburg für das Jugendamt vom 06.10.2011 ist der Jugenhilfeausschuss abschließend zuständig. Aufgrund dessen ist die Vorlage nochmals auf der Tagesordnung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die konzeptionelle Weiterentwicklung des Schülerhortes Papenstraße zu einer Jugendhilfemaßnahme gem. §27ff SGB VIII zustimmend zur Kenntnis.

 

Stammbaum:
VO/6607/16   Konzeptionelle Weiterentwicklung des Schülerhortes Papenstraße zu einer Jugendhilfemaßnahme   Bereich 52 - Soziale Dienste   Beschlussvorlage
VO/6607/16-1   Konzeptionelle Weiterentwicklung des Schülerhortes Papenstraße zu einer Jugendhilfemaßnahme   Bereich 52 - Soziale Dienste   Beschlussvorlage