Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im Haushalt der Hansestadt stand im Haushaltsjahr 2016 für sonstige Zuschüsse für Menschen mit Behinderung ein Betrag in Höhe von 5.000 € zur Verfügung, mit dem gemeinnützige soziale Einrichtungen und Vereine aus der Hansestadt Lüneburg, die nicht unter spezielle Budgetierungsverträge fallen, gefördert werden können. Da eine Verteilungsentscheidung in der konstituierenden Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses nicht getroffen werden konnte, sind die Mittel nach 2017 übertragen worden und können nun nachträglich bewilligt werden. Der Gesamtansatz sind zwar die o.a. 5.000 €, der Rat der Hansestadt Lüneburg hat jedoch in seiner Sitzung vom 19.06.2013 beschlossen, dass zur Kompensation der ausgefallenen Konsolidierungsmaßnahme “Anhebung der Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätten“ Einsparungen bei verschiedenen Ansätzen vorzunehmen sind (s. dort. TOP 13, VO/5149/13). Von den o. g. 5.000 € wurden in diesem Zusammenhang 3.000 € dauerhaft gesperrt, sodass nur noch 2.000 € zur Verfügung stehen.
Folgende Anträge liegen vor: BLIST e. V. (Antragssumme 900 €) Aids-Hilfe e.V. (für Info-Line Lüneburg) (Antragssumme 2.000 €) Die vorhandenen und zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um damit alle Anträge in voller Höhe zu befriedigen. Es wird daher folgende Verteilung für das Jahr 2016 vorgeschlagen: - BLIST e.V. 500 € - Aids-Hilfe e.V. 1.500 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 2.000 € c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 Produkt / Kostenträger: 4339503/31500103 Haushaltsjahr: 2017
e) mögliche Einnahmen: keine
Beschlussvorschlag: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Verteilungsvorschlag der Verwaltung zu.
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