Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Das Mehrgenerationenhaus (MGH) des Caritasverbandes ist in Lüneburg eng mit dem stadtteilorientierten Konzept des Geschwister-Scholl-Hauses verbunden, stellt einen wessentlichen Baustein dar und legt einen Schwerpunkt auf generationsübergreifende Arbeit. Die Angebote richten sich an Menschen aus der Region, d.h. aus der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg, wobei ein Großteil der Besucher und Besucherinnen aus den Stadtteilen Bockelsberg, Rettmer, Häcklingen, Rotes Feld stammt. Das MGH stellt ein besonderes Angebot für die Hansestadt Lüneburg und die Region bereit. Im Rahmen der Bundesförderung MGH II erhält der Caritas in 2016 noch eine Zuwendung. Diese ist einerseits nicht auskömmlich, andererseits bedarf es der Eigenmittel, um überhaupt eine Förderung zu erhalten. Der Caritas Verband beantragt daher eine jährliche finanzielle Unterstützung in Höhe von jährlich 20.000,-€. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startet am 1. Januar 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern in Deutschland. Damit wird das bis Ende 2016 laufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II in eine weitere Förderung überführt. Ein Interessenbekundungsverfahren ist erfolgt. Das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus hat es erfolgreich durchlaufen und ein überzeugendes Konzept vorgelegt. „Die Mehrgenerationenhäuser leisten erfolgreiche und wertvolle Arbeit in den Kommunen und haben sich in den Gemeinden, Städten und Landkreisen zu unverzichtbaren Bestandteilen im sozialen Füreinander der Bewohnerinnen und Bewohner entwickelt. Mehrgenerationenhäuser fördern das generationenübergreifende Miteinander und Engagement: Jung und Alt können sich hier begegnen, voneinander lernen, aktiv sein und sich für die Gemeinschaft vor Ort stark machen“, so auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums nachzulesen. Das neue Bundesprogramm soll zunächst bis 2020 laufen. Das neue Bundesprogramm zielt auf eine stärkere Verankerung der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen. Dies soll neben der wie bisher im Aktionsprogramm II bereits erforderlichen Kofinanzierung der Kommune durch einen Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft erfolgen. Dieser Beschluss soll ein Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus sowie konzeptionelle Überlegungen zur Einbindung des Mehrgenerationenhauses in die koordinierende Sozialraumplanung bzw. Stadtteil orientierte Planung beinhalten und für die gesamte Programmlaufzeit (01.01.2017 – 31.12.2020) gelten. Ziel ist, dass die Kommunen die Mehrgenerationenhäuser in ihre Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels im Sozialraum einbinden. Bisher liegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Erklärung der Kommune vom 20.05.16 vor, dass diese beabsichtigt, einen Beschluss der Vertretungskörperschaft herbeizuführen. Unverändert zum Aktionsprogramm II bleibt im neuen Programm die Gesamtfördersumme je Haus in Höhe von jährlich 40.000 Euro bestehen, welche sich wie bisher aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und dem Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro von der Kommune oder dem Land zusammensetzt. Zusätzlich werden Mittel zur Deckung der Kosten für die Miete und Sachkosten benötigt, d.h. insgesamt 20.000,- Euro/ Jahr. Die Mittel stehen aus stadtteilorientierter Arbeit zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 20.000,- € c) an Folgekosten: 20.000,- € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 52/ 51070 Produkt / Kostenträger: Stadtteilorientierte Arbeit/ 315601 Haushaltsjahr: 2016
e) mögliche Einnahmen: aus Mitteln der Stiftungen Anlage/n: Erklärung der Kommune vom 21.05.16
Beschlussvorschlag: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss begrüßt das Konzept des Mehrgenerationenhauses des Caritasverbandes im Geschwister-Scholl-Haus und erklärt, dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungskreis des Mehrgenerationenhauses ist. Das Mehrgenerationenhaus wird mit jährlich 20.000,- Euro inkl. Sachkosten von 2017 bis 2020 gefördert.
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