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Sachverhalt: Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 „Wohnpark am Wasserturm“ wurden auch die um das Vorhaben befindlichen öffentlichen Gehwege in ihrer Lage verändert. Die Widmung soll nunmehr auf den aktuellen Stand angepasst werden. Zum Vergleich sind beide Lagepläne als Anlage beigefügt.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 10.12.2001 die Straße „Am Alten Werk“ zur Gemeindestraße gewidmet. Die davon abzweigenden Wege wurden in der Widmung auf den Fußgänger-, Radfahrer-, Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt. Die Entwicklung der angrenzenden Flächen hat gezeigt, dass nunmehr die Widmung auch auf den Anliegerverkehr ausgeweitet werden sollte, um die Erreichbarkeit der rückwertigen Flächen zu gewährleisten.
Die Ortsvorsteherin der Ortschaft Rettmer wurde über die geplante Widmung informiert und hat keine Bedenken geäußert.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Lagepläne
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz die Widmung folgender Verkehrsflächen: Am Alten WerkGemarkung Rettmer, Flur 2, Flurstücke 33/12 und 33/18 StichwegeDie Widmung wird auf den Anliegerverkehr ausgeweitet
Clamartpark/GrünanlageGemarkung Lüneburg, Flur 26, Flurstücke 3/13 tlw., 3/16 tlw., Wohnpark am Wasserturm127/11 (Ilmenau) tlw. sowie Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstück 2/17 tlw. Die Widmung ändert sich entsprechend der neuen Lage der Wege und der Ilmenaubrücke
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