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Sachverhalt: Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 02.06.2016 (VO/6643/16) und des Kreistages des Landkreises Lüneburg vom 20.06.2016 ist kürzlich die Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg gkAöR geändert worden.
Neben einer Anpassung der Satzung an die Vorgaben der Verordnung über kommunale Anstalten (KomAnstVO) ist insbesondere die Regelung über den Zustimmungsvorbehalt für Entscheidungen des Verwaltungsrates überarbeitet worden. Die bisherige Regelung, dass der Rat auch Satzungsänderungen und Festsetzungen allgemeiner Kostentarife, die ausschließlich das Gebiet des Landkreises betreffen, zustimmen muss, ist aus Gründen der Verfahrensvereinfachung entfallen. Umgekehrt ist auch der Zustimmungsvorbehalt des Kreistages des Landkreises Lüneburg für entsprechende Regelungen, die ausschließlich das Gebiet der Hansestadt betreffen, fortgefallen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (Nds. MI), dem die Satzungsänderung anzuzeigen war, hat keine Bedenken gegen die vorgenommenen Änderungen geäußert. Gleichwohl empfiehlt das Nds. MI, die geänderte Regelung zum Zustimmungsvorbehalt aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit auch in der Umwandlungsvereinbarung aufzunehmen. Der Empfehlung sollte aus Sicht der Verwaltung gefolgt und § 6 Abs. 3 der Umwandlungsvereinbarung entsprechend ergänzt werden.
Einzelheiten ergeben sich aus dem anliegenden Vereinbarungsentwurf.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:keine Anlage/n: -Vereinbarungsentwurf zur Änderung der Umwandlungsvereinbarung - Leseabschrift vorbereitete Urkunde mit Änderungen - Vorbereitete Urkunde Ergänzung III 2016
Beschlussvorschlag: Der vorgeschlagenen Änderung der Umwandlungsvereinbarung der GfA Lüneburg gkAöR wird zugestimmt.
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