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Vorlage - VO/6800/16  

 
 
Betreff: Wachstumsinitiative Süderelbe AG - Fortschreibung der Zusammenarbeit und Erwerb weiterer Aktien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Duda, Melissa
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Duda, Melissa
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
21.09.2016 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 25.11.2004 die Beteiligung an der Wachstumsinitiative Süderelbe AG (SAG) beschlossen. Gegenstand der SAG, an welcher die Hansestadt Lüneburg rd. 3,71 % der Anteile hält, ist die Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung in der „Region Süderelbe“ z. B. durch die Bildung von regionalen Netzwerken, die Kooperation zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung sowie durch gemeinsame Projekte zur Förderung des unternehmerischen Wachstums und zur Stärkung der Standortattraktivität.

Laut Neufassung der Rahmenvereinbarung der SAG (Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg am 27.11.2013, VO/5425/13) ist die Hansestadt Lüneburg verpflichtet, ab dem 01.01.2015 einen jährlichen Förderbeitrag in Höhe von 31.824,00 € (2014: 39.780 €) an die SAG zu zahlen. Die Rahmenvereinbarung kann mit einer Frist von zwei Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Eine Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2018 wäre bis spätestens zum 31.12.2016 möglich.

Die Verwaltung schlägt vor, keinen Gebrauch von dem vertraglich vereinbarten Kündigungsrecht zu machen und die Zusammenarbeit mit der SAG fortzuschreiben.

 

Wie bereits dargestellt war die Hansestadt Lüneburg gemäß der Rahmenvereinbarung bis einschließlich 2014 verpflichtet, auf Grundlage ihrer Aktienanteile am Grundkapital der SAG für jede Aktie einen jährlichen Betrag von 612,00 € (jährlich 39.780,00 €) an die Gesellschaft zu zahlen. Die Aktionärsbeiträge wurden im Jahr 2013 auf Rechnungsbasis umgestellt und um 20% reduziert, so dass pro Aktie ein Jahresbetrag von 489,60 € fällig wurde. Demnach ist die Hansestadt Lüneburg seit dem 01.01.2015 verpflichtet, einen jährlichen Förderbetrag in Höhe von 31.824,00 € zu zahlen (Differenz: -7.956,00 €).

Zur Sicherung des Leistungsangebotes ist nun der Erwerb weiterer Gesellschaftsanteile in Form von Stammaktien durch die Hauptaktionäre (Landkreise Lüneburg, Harburg und Stade, Hansestadt Lüneburg, Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Sparkassen der Region) geplant.

Zum Hintergrund hierzu ist auszuführen, dass sich die Süderelbe AG seit Mitte 2015 mit dem neuen Vorstand Dr. Krüger in einem Prozess der strategischen Neuausrichtung befindet, der inhaltlich wieder eine stärkere Profilierung als Wirtschaftsförderungs- und Regionalentwicklungsgesellschaft vorsieht. Abgeleitet aus dem in § 2 der Satzung der SAG definierten Unternehmensgegenstand wird die Gesellschaft künftig in den drei Handlungsfeldern „Wirtschaftsstandort“, „Leit- und Zukunftsbranchen“ sowie „Unternehmensservices“ agieren. Diesen Handlungsfeldern sind bestimmte Leistungen der SAG zugeordnet, die kontinuierlich angeboten und erbracht werden sollen. Die Finanzierung dieser Leistungen soll von den Hauptaktionären sichergestellt werden, weil eine Finanzierung über Förderprojekte noch nicht ausreichend gewährleistet ist. Dabei soll die SAG mit ihren grundlegenden Aufgaben von den Gesellschaftern hinsichtlich ihres Umfangs (Personal- und Sachkosten) und Leistungsangebots klar definiert und finanziert sein.

 

Nach einer Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch die Gewinnung neuer Aktionäre, eine ständige Optimierung der Kostenstruktur sowie der Akquisition von Projektmitteln wird als Maßnahme daher die Zeichnung weiterer Aktien durch die Hauptaktionäre zur Kompensation des jeweiligen reduzierten Aktionärsbeitrags vorgeschlagen. Die Zeichnung weiterer Aktien erfolgt nur, soweit alle Hauptaktionäre einen entsprechenden Erhöhungsbeitrag an die SAG leisten.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.750.000 € und ist in 1.750 Stimmaktien eingeteilt, bei denen es sich um auf den Namen lautende Aktien zum Nennbetrag von je 1.000 € handelt. Die eigenen Anteile der Gesellschaft beinhalten aktuell 376 Stammaktien, die insgesamt 376.000 € (21,48% des Grundkapitals) ausmachen. Die Einnahmen der Gesellschaft durch die geplante Veräußerung eigener Anteile an die Hauptaktionäre würden ohne Umsatzsteuerbelastung erfolgen und in voller Höhe in das Eigenkapital eingestellt werden. Die Beträge kämen der SAG damit vollumfänglich zugute.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Hansestadt Lüneburg in den Jahren 2017 und 2018 jeweils sieben Aktien, insgesamt also 14 Aktien, zum Preis von 1.000 € pro Aktie erwirbt. Die Hansestadt Lüneburg würde dann 4,51 % der Anteile halten. Die Förderbeiträge der Hansestadt würden sich dadurch in den nächsten Jahren von zurzeit 31.824,00 € um insgesamt 6.855 € pro Jahr auf einen Bruttobetrag von 38.679 € erhöhen, aber immer noch unter dem bis 2014 zu zahlenden Förderbetrag in Höhe von 39.780 € liegen.

In den Jahren 2017-2020 wird der zu zahlende Kaufpreis von 14.000 € anteilig von den Förderbeiträgen abgezogen. Die von der Hansestadt Lüneburg zu zahlenden Brutto-Beträge belaufen sich aus diesem Grund auf 31.824 € (2017 und 2018), 35.106 € (2019), 38.533 € (2020) bzw. 38.679 € (2021 ff.).

Die für den Erwerb der Aktien benötigten Haushaltsmittel in Höhe von je 7.000 € in 2017 und 2018 werden in der Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:14.000 € (Investition)

c)  an Folgekosten: 31.824 € (2017, 2018)

35.106 € (2019)

38.533 € (2020)

38.679 € (2021 ff.)

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

     Nein   

Teilhaushalt / Kostenstelle:22020

Produkt / Kostenträger:57100102

Haushaltsjahr:2017/2018 und ff.

 

e)  mögliche Einnahmen: keine


Anlage/n:

 


Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Lüneburg wird von ihrem Kündigungsrecht gegenüber der Wachstumsinitiative Süderelbe AG bis zum 31.12.2016 mit Wirkung zum 31.12.2018 keinen Gebrauch machen.

Zur Sicherung des Leistungsangebots der Wachstumsinitiative Süderelbe AG in den definierten Handlungsfeldern erwirbt die Hansestadt Lüneburg in den Jahren 2017 und 2018 jeweils sieben weitere Gesellschaftsanteile in Form von Stammaktien. Die an die Süderelbe AG zu zahlenden Aktionärsbeiträge erhöhen sich in den Folgejahren entsprechend des Kapitalanteils. Die Zeichnung der Aktien erfolgt nur, soweit alle Hauptaktionäre einen entsprechend höheren Beitrag an die Süderelbe AG leisten.