Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Auf dem Gebiet des ehemaligen Schlachthofes ist beabsichtigt, die wettkampfgerechte Sporthalle „Arena Lüneburger Land“ zu errichten. Zur Vorbereitung einer Baugenehmigung hierfür hat die Verwaltung geprüft, inwieweit das Bauvorhaben mit dem existierenden Bebauungsplan Nr. 31 „Industrie- u. Gewerbegebiet Lüner Heide“, einschließlich 1. Änderung vom 24. Februar 1972, vereinbar ist.
Die Prüfung hat ergeben, dass das Vorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht übereinstimmt. Der Bebauungsplan setzt auf dem Gelände eine Gemeinbedarfsfläche „Schlachthof“ fest. Das Gelände wurde auch bis Ende 2006 als Schlachthof genutzt.
Zur Genehmigung einer Sporthalle ist aber eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich. Da eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung des Geländes als Schlachthof auf Dauer offensichtlich ausgeschlossen ist, ist die Festsetzung „Schlachthof“ funktionslos geworden und steht der Baugenehmigung rechtlich damit nicht entgegen. Die Festsetzung ist unwirksam geworden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Verwaltung die unwirksam gewordene Festsetzung dann außer Acht lassen, wenn sie vorher den Rat auf die Abweichung hinweist.
Deshalb wird hiermit der Rat über diesen Sachverhalt informiert. Wenn der Rat nicht tätig wird, ist die Verwaltung an die Festsetzung „Schlachthof“ nicht mehr gebunden und der Bebauungsplan Nr. 31 steht in dieser Hinsicht einer Genehmigung für den Bau der wettkampfgerechten Sporthalle nicht mehr entgegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Kopie B-Plan Nr. 31, 1.Ä.
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