Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Im Bereich zwischen der bestehenden Wohnbebauung am Brockwinkler Weg, dem sogenannten Pflegerdorf und der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“ soll ein neues Wohngebiet geschaffen werden. Das Plangebiet liegt nördlich des Psychiatrischen Klinikums Lüneburg (PKL) und westlich des Sportparks am Kreideberg. Die derzeit als Acker genutzte Fläche soll im neuen Bebauungsplan als Wohnbaufläche entwickelt werden. Der Abstandsbereich zwischen der künftigen Wohnbebauung und der Hochspannungsleitung sowie zum Gut Wienebüttel wird als Grün- bzw. landwirtschaftliche Fläche von Bebauung freigehalten und ggf. als Ausgleichsfläche herangezogen. Unabhängig davon wird für die Flächen westlich außerhalb des Geltungsbereiches die Aufnahme in den Ausgleichsflächenpool geprüft. Die vorhandenen Fußwegeverbindungen zum Schwarzen Berg und zum Gut Wienebüttel sollen, wenn möglich, erhalten und ggf. aufgewertet und ergänzt werden. Um die betroffenen Belange und verschiedenste Anforderungen z.B. aus Wohnbedarf, Landwirtschaft und Naturschutz zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen sowie eine geregelte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich abzusichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die bestehenden Wohnbereiche nördlich des Brockwinkler Weges (ohne Pflegerdorf) und ein Teil des Brockwinkler Weges als erschließende Straße sind in den Geltungsbereich einbezogen. Ebenso ein Bereich der K 21, der zwecks Erschließung des Neubaugebietes künftig voraussichtlich als Kreisverkehr ausgebaut und daher als öffentliche Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplan gesichert werden soll.
Das Grundstück der JVA hingegen ist nicht Bestandteil der Planungen und wird nicht in den Geltungsbereich einbezogen (Beurteilung aufgrund § 34 BauGB).
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan dargestellt, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist. Er umfasst eine Fläche von ca. 24 ha. Im Rahmen des Planverfahrens werden verschiedene weitere Gutachten erforderlich, z.B. zu Oberflächenentwässerung, Flora und Fauna. Aktuell wird ein Klimagutachten erarbeitet und mit dem Fachgutachter in Werkstattgesprächen abgestimmt. Auch der Umweltbericht soll als besondere Leistung vergeben werden. Der städtebauliche Entwurf, die Planzeichnung und die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt. Die als Wohnbauland zu entwickelnde Fläche gehört der Hansestadt. Anfallende Kosten für die Planung und erforderliche Gutachten etc. sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: SK 4271400; KS 61040 Produkt / Kostenträger: KT 51100104 Haushaltsjahr: 2016
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen der bestehenden Wohnbebauung am Brockwinkler Weg, dem sogenannten Pflegerdorf und der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“ wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 / IV eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Am Wienebütteler Weg“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |