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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 26.11.2002 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Planungsziel ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes "Feuerwehr", eines eingeschränkten Gewerbegebietes, einer Hauptverkehrsstraße mit Brückenbauwerk über die Ilmenau (Spange zwischen Hamburger Straße und Bockelmannstraße) sowie von Grünflächen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 umfasst in dem Bereich westlich der
Ilmenau Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 55 "Hude".
Der Bebauungsplan Nr. 55 wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 114
bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant. In dem
bisherigen Verfahrensablauf sind die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1
BauGB), die förmliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligungen der
Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) durchgeführt worden, so dass dieser
Bauleitplan nebst örtlicher Bauvorschrift nunmehr gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen werden kann. Die Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) mit grünordnerischem
Fachbeitrag ist ebenfalls zu beschließen. Die Dauer der
o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25.06.2003
bis einschließlich 11.08.2003 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 26.06.2003 in der Landeszeitung
für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt
gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 11.07.2003 bis 11.08.2003
von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger
öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 30.06.2003 über die
Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Der durch den
Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes ist
aufgrund der eingegangenen Anregungen geringfügig geändert worden. Die
textliche Festsetzung Nr. 3.5 wird aktualisiert, Nr. 3.6 entfällt ersatzlos.
Die Begründung und der anliegende grünordnerische Fachbeitrag wurden überarbeitet.
Siehe im einzelnen anliegenden Vermerk. Eine erneute öffentliche Auslegung ist
aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum
ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 150,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung
Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt Lüneburg beschließt, 1. die im Rahmen
des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Lünepark"
mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und
Weise zu behandeln. 2. Der
Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark" mit örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die
Begründung hierzu nebst grünordnerischem Fachbeitrag. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 umfasst in dem Bereich
westlich der Ilmenau Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 55
"Hude". Der Bebauungsplan Nr. 55 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 114 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant. |
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