Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/6640/16  

 
 
Betreff: Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Genehmigung einer Geschäftsordnung
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Larisch, Björn
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
21.09.2016 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In der Aufsichtsratssitzung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL) am 27.04.2016 ist u.a. der Entwurf über die Änderung des Gesellschaftsvertrages und den Abschluss einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vorgestellt und beraten worden.

 

Für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung der SKL sind die städtischen Beteiligungsvertreter entsprechend mit Weisungen zu versehen.

 

Die Novellierung des Gesellschaftsvertrages erfolgte im Wesentlichen aufgrund gesetzlicher Vorschriften und unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK). Durch Letzteres werden einheitliche Grundsätze zur Zusammenarbeit zwischen Unternehmensführung, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer festgelegt, um eine angemessene Balance zwischen einer großen Managementfreiheit der Unternehmensleitungen und ein Mindestmaß an zentraler Steuerung zu gewährleisten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Konkret werden folgende wesentliche Änderungen empfohlen:

 

§ 3 Abs. 1:Gegenstand des Unternehmens wurde auf Vorschlag seitens der Gesundheitsholding und des SKL angepasst

 

§ 3 a):Gemeinnützigkeit konkreter formuliert

 

§ 4:Bekanntmachungspflicht nach § 325 HGB im Bundesanzeiger wurde aufgenommen.

 

§ 7 Abs. 2: Der Zuständigkeitskatalog der Gesellschafterversammlung wurde um gesetzliche Aufgaben ergänzt.

 

§ 9 Abs. 3:Die Dauer der Geschäftsführerbestellung wurde ergänzt.

 

§ 10 Abs. 4:Die Berichtspflicht der Geschäftsführung gegenüber dem Aufsichtsrat wurde ergänzt (z.B. Quartalsbericht).

 

§ 11 Abs. 2:Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wurde von 14 auf 9 reduziert und der Geschäftsführer der Gesundheitsholding ist nur noch beratendes Mitglied.

 

§ 11 Abs. 3:Zur Stärkung des Aufsichtsratsmandats ist eine Vertretung der Aufsichtsratsmitglieder nur noch über eine Stimmbotschaft möglich.

 

§ 11 Abs. 16:Das Gastrecht des Beteiligungsmanagements wurde berücksichtigt.

 

§ 12 Abs. 9:Regelungen zur Verschwiegenheit der Aufsichtsratsmitglieder wurden ergänzt.

 

§ 13 Abs. 1-5:Aktualisierung Rechtsgrundlagen sowie Ergänzungen Fristen und Prüfrechte zum Jahresabschluss sowie Wechsel Abschlussprüfungsgesellschaft

 

Sämtliche Änderungen sind in der beigefügten Synopse gegenübergestellt (siehe Anlage).

 

Gemäß dem PCGK sollen im Gesellschaftsvertrag auch Geschäfte bestimmt werden, die der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen. In diesem Zusammenhang soll eine Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat genehmigt werden, die u.a. die Zustimmungsvorbehalte und Wertgrenzen sowie weitere Zuständigkeitsfragen des Aufsichtsrates festlegt. Vorteil ist, dass eine Geschäftsordnung durch einfachen Gesellschafterbeschluss im Inhalt sowie in der Höhe der Vorbehalte geändert werden kann. Wohingegen Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer notariellen Beurkundung sowie Notarkosten verursachen würden. Ein Entwurf der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist ebenfalls in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine

c)  an Folgekosten:keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:keine


Anlage/n:

 

Entwurf Gesellschaftsvertrag

Synopse Gesellschaftsvertrag

Entwurf Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Gesellschaftsvertrag (104 KB)      
Anlage 2 2 Synopse Gesellschaftsvertrag (202 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf Geschäftsordnung des Aufsichtsrates (35 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie der Genehmigung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat zuzustimmen.