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Sachverhalt: Der Landesgesetzgeber hat das Verfahren für die Einwerbung sowie die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen durch Regelungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz und in der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (§§ 111 Abs. 7 NKomVG, 25 a GemHKVO) für die Kommunen konkret geregelt.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Annahme- bzw. Vermittlungszuständigkeit für Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Rat.
Der Förderverein Hand in Hand e. V. möchte im Rahmen einer Baumpflanzaktion ca. 5.000,00 Euro für den Kauf von Setzlingen spenden. Schülerinnen und Schüler der Wilhelm-Raabe-Schule sollen unter dem Motto „Grow together“ unter fachkundiger Anleitung durch den Bereich 74 „Grünplanung“ der Hansestadt Lüneburg auf dem Gebiet der Deutsch Everner Heide die Pflanzen voraussichtlich am 16.04.2016 einsetzen. Zielsetzung des Projektes ist es, dass Bewusstsein für den Klimaschutz zu stärken und mit der Aufforstung einen aktiven Beitrag für eine intakte Umwelt zu leisten.
Die Fläche zur Bepflanzung befindet sich im Eigentum der Stiftung „Hospital zum Großen Heiligen Geist“. Die Stiftung wird gemäß § 135 Abs. 1 NKomVG i.V.m § 5 der Stiftungssatzung „Hospital zum Großen Heiligen Geist“ von der Hansestadt Lüneburg verwaltet. Über die Annahme der Zuwendung entscheidet daher der Rat der Hansestadt Lüneburg.
Der Stiftungsrat für das „Hospital zum Großen Heiligen Geist“ wird über den Sachverhalt informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Annahme der im Sachverhalt beschriebenen Zuwendung für die Stiftung „Hospital zum Großen Heiligen Geist“ wird zugestimmt.
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