Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Voraussetzungen einer Mitgliedschaft:
Sowohl die Mitgliedschaft bei Vitako e.V., als auch bei ProVitako eG sind jährlich, ohne Mindestlaufzeit oder Entstehung weiterer Kosten, kündbar. Nach Kündigung der Mitgliedschaft bei ProVitako eG werden die erworbenen Genossenschaftsanteile in Höhe des Erwerbspreises zurückgezahlt.
Vorteile für die Hansestadt:
Der größte Vorteil ergibt sich durch finanzielle Einsparmöglichkeiten mit dem Beitritt zur Einkaufsgenossenschaft ProVitako eG. Dadurch kann die Hansestadt Lüneburg an bereits bestehenden Rahmenverträgen partizipieren und an zukünftigen Ausschreibungen teilnehmen.
im laufenden Haushaltsjahr von ca 39.000 EUR über den Finanzplanungszeitraum bis 2019 von insgesamt ca 169.000 EUR
Diese Schätzung erfolgt auf Grundlage der Planungen für die anstehenden Beschaffungsrunden für Schulen und Verwaltung (siehe Anlage 1). Mit berücksichtigt sind dabei bereits die anfallenden Kosten der jährlichen Mitgliedschaft. Durch Nutzung weiterer Rahmenverträge (zentrale Speicher, Netzwerkkomponenten, Drucker usw) kann das Einsparpotential eventuell sogar noch erhöht werden, diese sind aber vorerst noch nicht berücksichtigt.
Zusätzlich können erheblich Arbeitsaufwände und vergaberechtliche Risiken reduziert werden, da keine eigenen europaweiten Ausschreibungen durchgeführt werden müssen.
Ein weiterer, grosser Vorteil entsteht durch die Nutzung des gesamten Netzwerks und Know-How dieser Arbeitsgemeinschaft. Aktuelle Themen einer modernen Verwaltung, wie IT-Sicherheit, eAkte, Online-Verfahren, Schul-EDV, OpenData oder Vergaberecht sind Beispiele für Schwerpunkte, bei denen sich Synergie-Effekte für die Hansestadt ergeben können.
Weitere Informationen:
Alle Ausschreibungen und Vergaben der ProVitako richten sich nach der Vergabeordnung für öffentliche Aufträge. Eine Teilnahme an den Ausschreibungen ist nicht verpflichtend. Die Einhaltung der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Vergabeordnung), in der auch die Beteiligung des Rechnungsprüfungsamts festgelegt ist, bleibt davon unberührt.
Für die Wahrnehmung der erworbenen Stimmrechte bei der Arbeitsgemeinschaft Vitako und der Einkaufsgenossenschaft ProVitako, werden der Bereichsleiter EDV, Herr Gerold Münst, sowie sein Stellvertreter Herr Andreas Westenfeld, benannt.
Um bereits für die nächste Auslieferung der Endgeräte für die Schulen ab Juli 2016 die Vorteile nutzen zu können, soll der Beitritt so früh wie möglich erfolgen.
Gemäß § 58 Nr. 17 NKomVG obliegt die Zuständigkeit zum Beschluss über die Mitgliedschaft in kommunalen Zusammenschlüssen dem Rat.
Weitere Informationen zu Vitako und ProVitako (Satzung des Vereins, Satzung der Genossenschaft, Stellungnahme zur Vergabe) können bei Frau Erster Stadträtin Lukoschek eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: einmalig 5.000,- EUR d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: 12000/12020 Produkt / Kostenträger:111002/05 Haushaltsjahr: 2016 und Finanzplanungszeitraum
Für Genossenschaftsanteile: Investitions-Nr.: 01-111-009
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Berechnung Einsparpotentiale
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Lüneburg tritt der Arbeitsgemeinschaft Vitako für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 10.000,- EUR bei und erwirbt Anteile an der Einkaufsgenossenschaft ProVitako im Wert von einmalig 5.000,- EUR.
Für die Wahrnehmung der erworbenen Stimmrechte bei der Arbeitsgemeinschaft Vitako und der Einkaufsgenossenschaft ProVitako, werden der Bereichsleiter EDV, Herr Gerold Münst, sowie sein Stellvertreter Herr Andreas Westenfeld, benannt.
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