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Vorlage - VO/6581/16  

 
 
Betreff: Unerhebliche über- und außerplanmäßige Bereitstellungen im Jahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Gomell, Timo
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.03.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß §117 Abs.1 S.2 NKomVG entscheidet der Oberbürgermeister über die Bereitstellung

von über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung. Als Wert- grenze zur Unerheblichkeit wurden im § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg bzw. im Beschluss zum Haushaltsplan für das Hospital St. Nikolaihof 25.000 EUR festge- setzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.

 

Im Jahr 2015 wurden drei über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen für die Hansestadt Lüneburg mit einem Gesamtvolumen von 36.278,65 EUR und für das Hospital St. Nikolaihof über 9.000 EUR bereitgestellt. Einedetaillierte Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

Anlage 1: Übersicht der außer- und überplanmäßigen Bereitstellungen gem. § 117 Absatz 1 Satz 2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Zusammenstellung_APL_ÜPL_HH 15 (7 KB)