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Sachverhalt: Gemäß §117 Abs.1 S.2 NKomVG entscheidet der Oberbürgermeister über die Bereitstellung von über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung. Als Wert- grenze zur Unerheblichkeit wurden im § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg bzw. im Beschluss zum Haushaltsplan für das Hospital St. Nikolaihof 25.000 EUR festge- setzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.
Im Jahr 2015 wurden drei über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen für die Hansestadt Lüneburg mit einem Gesamtvolumen von 36.278,65 EUR und für das Hospital St. Nikolaihof über 9.000 EUR bereitgestellt. Einedetaillierte Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Anlage 1: Übersicht der außer- und überplanmäßigen Bereitstellungen gem. § 117 Absatz 1 Satz 2
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