Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gem. Ziff. 5 der Richtlinie hinsichtlich der Vergaben von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3) in der Fassung vom 11.04.11 ist der Rat der Hansestadt Lüneburg über die im Vorjahr erfolgten Vergaben von Gutachten und Beratungsleistungen zu unterrichten. Die Richtlinie ist zur Kenntnis als Anlage 1 beigefügt. Die in 2015 erfolgten Vergaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen im Umfang von 96.473,00 netto (114.802,87 brutto) vergeben.
Nachrichtlich werden an dieser Stelle noch einmal die Vergabevolumen der Jahre 2010-2014 genannt
2010: 38.787,92 € (netto), 47.157,62 € (brutto) 2011: 291.648,97 € (netto), 347.062,28 € (brutto) 2012: 292.632,42 € (netto), 348.232,56 € (brutto) 2013: 156.486,75 € (netto), 186.557,87 € (brutto) 2014: 57.439,62 € (netto), 68.353,15 € (brutto)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Anlage 1: Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg
Anlage 2: Übersicht über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg in 2015
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