Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die DIENLOG GmbH wurde 2004 als 100%ige Tochtergesellschaft der damaligen Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA) gegründet, um Aufgaben aus dem gewerblichen Drittgeschäft der GfA wahrzunehmen.
Zum 02.01.2012 wurde die GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (GfA Lüneburg - gkAöR) umgewandelt. Mit dem Rechtsformwechsel gingen die bisherigen operativen Geschäftstätigkeiten der DIENLOG GmbH auf die GfA Lüneburg - gkAöR über. Zum 01.01.2013 wurden zudem sämtliche Arbeitnehmer der Gesellschaft von der GfA Lüneburg - gkAöR übernommen. Die DIENLOG GmbH dient seitdem lediglich als Vorratsgesellschaft ohne eigene Geschäftstätigkeit.
In seiner Sitzung vom 10.02.2016 hat der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR einstimmig die Auflösung der DIENLOG GmbH beschlossen, da für die Gesellschaft keine Verwendung mehr besteht. Durch die Auflösung der Gesellschaft spart die GfA Lüneburg - gkAöR die bislang noch anfallenden Kosten für die DIENLOG GmbH ein, z. B. für Jahresabschlussarbeiten, Steuerberatung und Kontoführung.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 11 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg über die Auflösung von Unternehmen. Darüber hinaus bedarf die Entscheidung des Verwaltungsrates der GfA Lüneburg – gkAöR nach § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der Zustimmung des Rates der Hansestadt Lüneburg.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Beschlussvorschlag: Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg- gkAöR gefassten Beschluss zur Auflösung der DIENLOG GmbH wird zugestimmt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||