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Vorlage - VO/6566/16  

 
 
Betreff: Rückbau und Neuerrichtung eines Geschäftshauses
Bleckeder Landstraße 22
Bauantrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lindner, Stephan
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Beteiligt:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
07.03.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Roy Robson Fashion GmbH & Co. KG beabsichtigt ihren Firmensitz in Lüneburg auszubauen. Hierzu beantragt sie die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses mit Erweiterung der bestehenden Verkaufsfläche (Herrenausstatter).

 

r die Verwirklichung des Vorhabens soll das bestehende viergeschossige Wohn- und Geschäftshaus abgerissen werden. Eine entsprechende Abrissanzeige reichte die Bauherrin im Dezember 2015 ein.

 

Dem nunmehr eingereichten Bauantrag ging eine Bauvoranfrage voraus. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung ist in seiner Sitzung vom 16.03.3015 über das Bauvorhaben informiert worden. Die Bauvoranfrage ist positiv beschieden worden.

 

Das geplante Gebäude soll wiederum viergeschossig errichtet werden. Die Gesamthöhe beträgt etwa 17,4 m. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt etwa 780 m². Das oberste Geschoss wird in Teilen als Staffelgeschoss ausgebildet. Das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss werden an das direkt angrenzende Nachbargeude angebunden. Die gesamte Verkaufsfläche wird sich dann auf etwa 2.830 m² belaufen. Im 2. Obergeschoss und im Staffelgeschoss sind frei aufteilbare Büroflächen (insgesamt etwa 1.150 m²) geplant.

 

Das Vorhaben gt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. In der als Mischgebiet beurteilten näheren Umgebung sind Geschäftshäuser zulässig. Zulässig ist auch das Volumen des Baukörpers, wenngleich die Firsthöhen der umliegenden Gebäude um etwa 0,4 m geringfügig überschritten werden. Hinsichtlich der weiteren Einfügungskriterien „Bauweise“ und „Grundstücksfläche, die überbaut werden soll“ gt sich das Bauvorhaben ebenfalls ein.

 

Die Erweiterung der Gesamtverkaufsfläche um etwa 940 m² ist in dem Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzepts für das östliche Stadtgebiet aus dem Jahr 2014 bereits becksichtigt und begegnet keinen Bedenken.

 

r die beantragten Nutzungen werden gegenüber dem Bestand 33 Einstellplätze erforderlich. Diese werden auf dem Betriebsgelände hergestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:100 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine

c)  an Folgekosten:keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt das vorgestellte Bauvorhaben zur Kenntnis.