Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/6525/15  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 30/II "Saline" 3. Änderung;
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
18.01.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die vorhandene Parkpalette nordwestlich des Wohnquartiers „Am weißen Turm“ weist Sanierungsbedarf auf. Der Eigentümer Deutsche Invest Immobilien GmbH möchte die Stellplatzanlage als Tiefgarage erneuern und als Nachverdichtungsmaßnahme am Rand der Wohnsiedlung auf der Tiefgarage weiteren dringend benötigten Wohnungsbau errichten.

 

Sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Bebauungsplan 30/II „Saline“ ist die Fläche als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Der Bebauungsplan setzt hier Gemeinschaftsstellplätze „Parkpalette“ fest.

 

Zur Schaffung weiteren Wohnungsbaus wird daher die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Außer Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung ist die Aufstellung einer Örtlichen Bauvorschrift zur Gestaltung vorgesehen. Für den Flächennutzungsplan wird keine Anpassung erforderlich.

 

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt.

Er umfasst eine Fläche von ca. 12.400 m².

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.

Im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB wird auf die Durchführung einer

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

 

Voraussetzung für ein Verfahren gemäß 13a BauGB ist, dass bei Anwendung des

Bebauungsplanes die versiegelte Fläche unter 2 ha bleibt. Dies ist gegeben, da die

Gesamtfläche des Bebauungsplans unter 1,3 ha bleibt.

Weiterhin darf durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet

werden, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

Das Vorhaben fällt nicht unter eine Prüfpflicht nach dem UVPG.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30/II ist der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage beschriebenen Geltungsbereich zu fassen.

Außerdem wird über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: Mit den Investoren wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Verfahrensübersicht, Geltungsbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (216 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht (28 KB) PDF-Dokument (44 KB)    

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30/II „Saline“ einzuleiten. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Ziel der Planung ist es, die Fläche für den Wohnungsbau vorzubereiten.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.